Abfindung nach Bewilligungszeitraum?
Hallo, wie ist es wenn die Abfindung und Urlaubsabgeltung nach dem bewilligszeitraum zufließen? Die Kündigung erfolgte im letzten Monat des Bewillgunszeutraumes. Und ich war in Elternzeit und habe bei einem neuen AG angefangen. Danp
1 Antwort
Ich denke, hier handelt es sich um einen Fall von Ziffer 15.21 Abs. 3 Satz 1 WoGVwV.
"Ist für das einmalige Einkommen kein Zurechnungszeitraum festgelegt oder vereinbart, so ist das einmalige Einkommen nach § 15 Absatz 2 Satz 2 WoGG jeweils zu einem Drittel in den drei Jahren nach dem Zuflussmonat zuzurechnen."
Das heißt, wenn der Zufluss erst nach Ende des Bewilligungszeitraumes erfolgt ist, hat das keine Auswirkungen.