Aufhebeungsvertrag mit Abfindung und bereits neuen Job vor Fristablauf. Gehts das?
Hallo, ich habe gearde ein riesen Problem, da mich meine jetzige Firma nach meiner Elternzeit am 18.07.2012 aus betrieblichen Gründen nicht mehr einstellen kann wurde mir ein Aufhebungsvertrag inkl. Abfindung nach KschG §1a angeboten oder Betriebliche Kündigung zum 31.12. mit Abfindung. Ich habe allerding diesen Montag ein Vorstellungsgespräch gehabt, die mich gern schnellstmöglich einstellen möchten. Nun ist die Frage ab wann ich anfangen kann bzw. darf. Die neue Stelle bezieht sich auf eine Wochenarbeitszeit von 8h und wäre aber ein Midijob (zw. 470-600 € also Lohnsteuerpflichtig). Wenn ich den Aufhebungsvertrag zum 18.07. annehme, kann ich dann früher eine Tätigkeit ausüben? Da ich seit 9 Jahren beschäftigt bin, möchte ich auf die Abfindung nicht verzichten, aber gleichermaßen meinen neuen Arbeitgeber nicht so lang warten lassen... Wenn ich nun also bei dem neuen die Aufnahme eines "Nebenjobs" beantrage, habe ich dann noch Recht auf die Abfindung?
5 Antworten
Ist der Aufhebungsvertrag schon abgeschlossen?
Wenn man einen Aufhebungsvertrag abschließt, sollte man als Arbeitnehmer darauf achten, dass man darin eine unwiderrufliche Freistellung bis zum Beendigungszeitpunkt vereinbart und NICHT eine Anrechnung von Zwischenverdienst! Für den Arbeitgeber gilt natürlich das Gegenteil. Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und den Abfindungsanspruch (vertraglich vereinbart) hat eine andere Tätigkeit dann keine weitere Relevanz.
Nach Rechtsprechung des BAG (19.03.2002 - 9 AZR 16/01) gilt für die Anrechnung von Zwischenverdiensten bei unwiderruflicher Freistellung Folgendes:
§ 615 BGB findet keine Anwendung, dementsprechend auch nicht § 615 S. 2 BGB. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswirksam von seiner Arbeitspflicht freigestellt, kommen Ansprüche aus Annahmeverzug nicht in Betracht. Eine Anrechnung von Zwischenverdienst kommt nur dann in Betracht, wenn sie vertraglich vorbehalten wurde.
Es kommt also entscheidend auf den Aufhebungsvertrag an. Allerdings wäre ein Zwischenverdienst bei Kündigung und unwiderruflicher Freistellung ebenfalls wohl unproblematisch.
Am besten lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten. Kostenlose Rechtsberatung ist nämlich nicht erlaubt.
Viel Erfolg.
Rechtsanwalt Stephan Becker aus Berlin
Das kommt auf den Aufhebungsvertrag an. Ein gesetzliches Recht auf Abfindung gibt es nicht, nur auf Weiterbeschäftigung.
Es könnte sein, dass der AG sein Abfindungsangebot zurückzieht. Dann müsstest du den Midijob aufgeben und die alte Stelle annehmen oder auf die Abfindung verzichten.
Warum sagst du deinem ArbG nicht einfach, du möchtest den Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung schließen, weil du den Abfindungsbetrag gerne auch möglichst schnell hättest!? Ein Aufhebungsvertrag ist auch vor Ablauf der Elternzeit möglich und das Beendigungsdatum ist frei verhandelbar. Da musst du dich nicht auf Biegen und Brechen auf die Wünsche des ArbG einlassen. Von dem neuen Job würde ich ihm natürlich nichts erzählen.
Vielleicht kannst Du den neuen Job zunächst als unbezahlten Praktikum antreten und Dich mit Deinem neuen Arbeitgeber über einen finanziellen Ausgleich nach Ablauf der Praktikumszeit am 18.7. einigen :-)