Abfindung wenn Chef in Rente geht und Praxis schließt?
Hallo, ich bin Arzthelferinund seit 7 Jahren in der gleichen Praxis angestellt. Zum Ende des Jahres wird die Praxis schließen, da mein Chef in Rente geht. Steht mir dann eine Abfindung zu. Auch wenn die Kündigung fristgerecht ist? Lg
7 Antworten
Nein, bei Betriebsaufgabe steht dir in der Regel keine Abfindung zu. Es sei denn dein Chef möchte dir etwas zukommen lassen.
Ok, jetzt versteh ich Deine andere Frage besser. Eine Zahlung als Abschiedsgeschenk ist nur freiwillig möglich; die Praxis wird doch sicher einen Nachfolger haben, der die (einige) Helferinnen weiterbeschäftigt.Überleg Dir gut, ob Du tatsächlich die 2 Tage SU beantrgast!
Es ist ein großer Irrtum, dass jemandem eine Abfindung zusteht, wenn der Arbeitsplatz weg fällt. Diese Abfindung wird von einem Gericht festgelegt, wenn dem Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt wurde. Wenn, wie hier, ein Kleinbetrieb schließt, kann das höchstens auf freiwilliger Basis zu einer Abfindung kommen. Wenn allerdings die Praxis veräußert wird, gelten die Arbeitsverträge unverändert weiter.
Nein, wenn die Praxis geschlossen wird, und dir aus diesem Grund fristgerecht gekündigt wurde, steht dir keine Abfindung zu.
Eine Abfindung steht Dir nicht zu. Aber vielleicht bringt ein freundliches Gespräch mit dem Chef was ?