Abfindung bei vorzeitigen Auszug
Gestern war unser Vermieter mit einem Interessenten bei uns, der das Haus unseres Vermieters kaufen möchte. Wir haben vom Kauf an 9 Monate Kündigungsfrist. Der Interessent möchte aber schon im Juli hier einziehen und das nach Möglichkeit ohne Kündigung sondern mit einem Aufhebungsvertrag. Ist es bei solchen Verträgen üblich eine Abfindung zu bekommen? Wenn ja wie hoch sollte die Ausfallen? bzw. an welche Kosten müssen wir denken?
8 Antworten
Hallo,
am besten gleich zum Anwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist (Fachanwalt). Mit dem kannst Du auch vereinbaren, dass er das Honorar erst bekommt, wenn die Abfindung fliesst. Der Anwalt verhandelt das viel besser. Schließlich weiss er genau, wieviel er verlangen kann. Klar, gibt es da regionale Unterschiede. In München wirst Du sicher eine fette Abfindung bekommen und in einem kleinen Ort in Ostdeutschland wohl kaum. Ich habe gute Erfahrungen mit dem Thema gemacht. Mich hat hier in München die Anwaltskanzlei Becker (http://www.kanzleibecker.com) vertreten. Die machen nur Immobilienrecht. Und damit bin ich perfekt gefahren und habe unterm Strich bestimmt mehr gekriegt, als wenn ich das alleine gemacht hätte, obwohl ich auch der Kanzlei was bezahlt habe...
Gruss Frank
Nun es gilt zunächst einmal der alte Grundsatz: Verträge sind einzuhalten. Sprich, auch wenn der Vermieter wechselt ändert nichts erstmal daran, dass dieser Vertrag nach wie vor seine Gültigkeit hat und damit auch die Kündigungsfrist weiterhin gilt.
Daher ist es häufig so, dass die neuen Vermieter eine Abfindung an den Mieter als Anreiz bezahlen, damit dieser bereit ist das Objekt früher zu räumen, denn dem Aufhebungsvertrag müsst ihr nicht zustimmen. Ihr könnt euch auch auf den Standpunkt stellen, und das ist euer gutes Recht, dass der alte Mietvertrag eingehalten werden muss. Dagegen kann dann der neue Vermieter nichts machen, außer eben den zu kündigen.
Wie hoch die Abfindung ausfallen sollte? Nun, das kommt darauf an, welche Kosten euch durch den frühzeitigen Umzug entstehen und ist dann Verhandlungssache.
. Ist es bei solchen Verträgen üblich eine Abfindung zu bekommen?
Klar ist das üblich.Der Vermieter will doch von Euch das Ihr früher auszieht.
bzw. an welche Kosten müssen wir denken?
Ihr solltet den Vertrag so machen das eine zusätzliche Klausel reinkommt,die wie folgt lauten könnte:
Kann der Mieter vor dem 1.6 ausziehen so wird seitens des Vermieters auf weitere Mietzahlung des Folgegemonats verzichtet.
Ihr müsst die Umzugskosten bedenken,Umzugswagen,Möbelpacker,neue Wohnung renovieren usw.
Wenn ja wie hoch sollte die Ausfallen?
Ich würde 8-9000 € vorschlagen und mich dann maximal auf 6000 runterhandeln lassen.
Ihr habt nicht vom Kauf an Kündigungsfrist, sondern erst ab fristgerechter und wirksamer Kündigung.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist eine entsprechende Entschädigung üblich (warum solltet Ihr sonst auch zustimmen?).
Eine Größenordnung wäre eine Kaltmiete pro Monat, den Ihr früher auszieht....
Klar, der Aufhebungsvertrag ist sehr viel günstiger für Ihn als die Kündigung - dann bedarf es nämlich keiner wirksamen Eigenbedarfskündigung.
Wie gesagt, eine Monatskaltmiete pro Monat, den Ihr früher auszieht, wäre sicherlich angemessen. Würde ich auch so in den Raum stellen - klingt weniger gierig als ein Betrag. Die Verhandlung eröffnen würde ich mit 1,25 NKM / Monat....
Dann könnt Ihr ihm immer noch entgegenkommen....
Kosten ? Die fallen an egal wann ihr auszieht. (ob nach rechtmäßiger Kündigung oder vorher)
Die Abfindung ist ja nur eine Entschädigung für einen vorzeitigen Auszug. Die Höhe ist reine Verhandlungssache .....
Ok ist vielleicht nicht so rüber gekommen. Der Interessent will nicht kündigen. Er möchte nur einen Aufhebungsvertrag. Wir schauen jetzt intensiv nach einer neuen Bleibe und werden dann eine Summe ansetzen wir haben so an 7500€ gedacht. Wenn das alles nicht funktioniert ist er eben raus aus dem rennen. Mit normaler Kündigungsfrist möchte er das Haus nicht kaufen.