Bilder aus dem Internet für Gewerbe verwenden?


14.01.2021, 18:48

und wenn z.B hinter dieser Serie mehrere Organisationen stecken - bei wem/ wo müsste ich mir dann die erlaubnis dafür holen?

6 Antworten

Von Experten GerdausBerlin und tinalisatina bestätigt

Hallo,

selbst wenn es charmant sein mag, so gut malen / zeichnen zu können, das man keine Unterschiede erkennt, macht der Gesetzgeber keinen Unterschied dabei, ob die Kopie per Foto oder von Hand gemacht wurde. Es bleibt illegal.

Es gibt eine Menge Zeichner, die den Disney Stil aus dem FF beherrschen - dennoch bleiben Mickey Mouse, Donald Duck und Co. geschützt und dürfen nicht kopiert werden. Selbst wenn Du ein Portrait anfertigst, hast Du die Urheberrechte an der Zeichnung, aber die Person behält ihre Persönlichkeitsrechte und Du darfst das Bild nicht ungefragt verwenden. Würdest Du ein Photo abmalen - gleich wie gut es wird - verletzt Du bei Verwendung die Rechte der Person (bei einem Portrait) und des Photografen.

LG

Jo

Annasant 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 18:50

wenn man es aber dann streng sieht, verstoßen viele tag täglich gegen das urheberrecht oder?

tinalisatina  14.01.2021, 18:59
@Annasant

Das tun sie, ohne Frage. Im privaten ist das meist geduldet oder gar nicht verfolgbar. Aber gewerblich sieht das schon anders aus.

gast38  14.01.2021, 19:57
@Annasant

Ja und nein. Es gibt auch Bilder die so lizenziert sind, dass man sie nutzen darf. Und wenn der Unterschied groß genug ist, darfst du Bilder als Referenz nutzen um was eigenes zu schaffen. Es darf aber kein Bezug zum Original erkennbar sein. Halt Referez nicht Vorlage.

GerdausBerlin  14.01.2021, 20:14
@Annasant

Dies ist richtig. Das ist das Internet. Früher waren es die Buchhändler, die umgehend ein Werk nachdruckten, das irgendwo Erfolg hatte. Das ging schon los mit der Luther-Bibel von Gutenberg und erreichte seinen vorläufigen Höhepunkt mit Goethes Werther.

Nur ist es mühsam und nicht sehr fruchtbar, einen Teenager zu verklagen, der sich in einem sozialen Medium austobt, während im gewerblichen Bereich nicht nur größerer Schaden droht, sondern auch größere Summen für Schadensersatz und für Verfahrenskosten im Raum stehen.

PlanckEinstein  14.01.2021, 20:31
@tinalisatina

Im Privaten ist es ja nicht verboten, solange es nicht veröffentlicht wird.

tinalisatina  14.01.2021, 20:41
@PlanckEinstein

Wenn es nicht veröffentlich wird, "existiert" es ja praktisch gar nicht. Allerdings veröffentlichen auch viele Private ihre geklauten Sachen. Siehe Kommentar von GerdausBerlin.

Es ist verboten, urheberrechtlich geschützte Bilder zu verwenden. Es gibt auch welche mit entsprechender Creative-Commons-Lizenz, die man nutzen darf.

Annasant 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 18:47

also auch für ein gewerbe oder?

GerdausBerlin  14.01.2021, 20:03
@Annasant

In der Creative-Commons-Lizenz des Urhebers steht stets, für welche Zwecke er sein Werk freigegeben hat und unter welchen Bedingungen, siehe etwa diese Quelle:

Beispielsweise könnte ein Urheber etwas dagegen haben, dass ein fremder Verlag sein Buch auf Basis der CC-Lizenz verkauft, ohne dass er am Erlös beteiligt wird. Dann kann er sich durch Wahl des Rechtemoduls NC die kommerzielle Nutzung seines Werks vorbehalten.
PlanckEinstein  14.01.2021, 20:32
@Annasant

Sofern die Lizenz nicht den Bestandteil NC (Non-Comercial) besitzt, ja.

Von Experte JoSiemens bestätigt

Bekannte Comic-Figuren sind in der Regel doppelt geschützt:

  1. Als "4. Werke der bildenden Künste" im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke
  2. Als Marke - genauer: als Bildmarke - durch das Markengesetz, siehe vor allem

Wenn nun dein handgemaltes Marken-"Zeichen" (eines Schwammes oder so) "mit einer Marke identisch oder ihr ähnlich ist",

"und für das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird", wie es in § 14 heißt,

ist es "(2) Dritten [...] untersagt, [dieses Zeichen] ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen" zu bentzen (ebenda).

Mutmaßlich der erste, der dich abmahnen und/oder verklagen wird, ist der Inhaber der Marken-Rechte. Aber auch der Urheber des der Marke zugrunde liegenden Werkes bzw. dessen Vertragspartner (der ihm die Nutzungsrechte abgekauft hat, also meist ein Verlag für Comics oder ein Fernsehsender) könnte dies tun, falls diese nicht sämtliche Nutzungsrechte ausschließlich an den Marken-Inhaber übertragen haben.

Gruß aus Berlin, Gerd

So wie du das beschreibst: Nein, ohne Erlaubnis oder Lizenz geht da gar nichts.

Bei einem Bild müsstest du das so umgestalten, das das Original nicht mehr zu erkennen ist.

Naja und das andere habe ich ja schon beantwortet: Nein, das darfst du nicht. :)

Solche Fragen sind abstrakt schwer zu beantworten.

Wäre es denn dann erlaubt, wenn man dieses Bild quasi nachstellt/ nachmalt?

Jein. Du kannst zum Beispiel berühmte Szenen aus einem Film nachstellen. Aber den von Dir erwähnten Schwamm nachmalen geht nicht.

dürfte ich damit Produkte fertigstellen und diese verkaufen?

Nein

Und/ oder z.B. offensichtliche Merkmale aus der Serie für ein eigenes Logo nehmen?

Nein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Annasant 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 18:46

also müsste ich quasi erst nutzungsrechte bekommen, damit ich diese sachen für mein gewerbe nutzen dürfte oder?

tinalisatina  14.01.2021, 18:57
@Annasant

So ist es. Die werden aber für Logos oder so eigentlich nicht vergeben. Für Produkte kann das anders aussehen.

Ist ja auch klar: Du profitierst von der (teuer erkauften) Markenbekanntschaft des anderen. Das lässt man sich bezahlen.