Jugendschutzgesetz: Verkauf von z.B. Kaffeepads an 12 jährige? Verboten oder erlaubt?
Hallo Ihr lieben, ich habe meinen Sohn (12 Jahre alt) heute mal zum Aldi geschickt mir eine Packung Kaffeepads zu holen /weil ich inmitten der Weihnachtlichen Dekoration bin/. Doch die Verkäuferin hat ihm die Kaffeepads nicht verkauft, mit der Begründung, dass das Jugendschutzgesetz Energy Drinks sowie Kaffee Verkauf verbietet. Ich habe leider nichts dergleichen im Jugendschutz / Internet findet können, weiß jemand von Euch mehr darüber?
6 Antworten
Das Gesetz verbietet das auch nicht. Allerdings kann es sein, dass der Laden ein Verkaufsverbot von Energy-Drinks an Jugendliche ausgesprochen hat. Da wird die Verkäuferin dann ein wenig überengagiert gewesen sein.
Diese Begründung ist völliger Quatsch.
Im deutschen Jugendschutzgesetz gibt es keinerlei Regelung, die den Verkauf von Kaffee regelt. Wäre ja auch lächerlich. Das Problem liegt woanders. Laut BGB ist dein Sohn in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt (§106 BGB). Er benötigt demnach die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters, wenn er ein Geschäft abschließt. Ausnahme: §110 BGB - der so genannte "Taschengeldparagraph" - regelt, dass der Minderjährige Waren geringen Wertes mit Geld, das ihm zu diesem Zweck überlassen wurde, kaufen darf.
Lange Rede, kurzer Sinn: Dein Sohn hätte ohne Probleme den Kaffee kaufen können, die Verkäuferin wollte bei Minderjährigen aber kein Risiko eingehen und hat den Vertrag abgelehnt. Das darf sie.
Es gibt kein Gesetz, dass den Verkauf an Kinder und Jugendliche verbietet. Aber der Verkäufer kann trotzdem frei entscheiden, ob und was er dem Kind oder Jugendlichen verkaufen möchte. Verkäufer sollten da ein wenig Fingerspitzengefühl entwickeln um einzuschätzen ob das Kind mit der Ware Unsinn anstellt. Im Falle deines Sohnes war die Verkäuferin wohl etwas übervorsichtig. Sieh das bitte nicht zu kritisch, denn es ist von der Verkäuferin sicher keine Schikane sondern als Fürsorge gemeint.
Gilt für Deutschland: Die Verkäuferin erzählt völligen Quatsch. Was Deinem Sohn (und Dir) aber leider auch nicht weiter hilft. Woanders einkaufen gehen und/oder den Filialleiter bitten, sein Personal über die Rechtslage aufzuklären....
Ist definitiv Quatsch. Im Jugendschutzgesetz wird nur die Abgabe von Alkohol, Tabakwaren und Datenträgern geregelt. Weder Kaffee noch Energy-Drinks sind dort genannt. Zum Selber nachlesen:
also das ist ein witz.. dies ist sicherlich nicht so..
in vielel läden ( normal, schlecker, ... ) verkaufen sie alkohol egal was ab 18, das ist ja vllt noch akzeptabel, aber ein kind in diesem alter weß ob es kaffee verträgt vorallem mit der begründund es ist für die eltern. alleine kann man das oft nicht mal in dem alter.
war völlig unberechtigt.!
Wenn das wirklich Quatsch seitens der Verkäuferin war, dann geh ich da natürlich sofort hin und kläre diese Herrschaften auf.. ;) Danke Josefka63!