Gibt es einen Eintrag im Führungszeugnis wenn man als 13-Jähriger geklaut hat?

10 Antworten

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Erst ab 14 jahren kann man strafrechtlich belangt werden.

Natürlich bekommt er kein eintrag ins führungszeugnis.

Irgendwo bei der polizei, jugendamt und/oder staatsanwaltschaft wird diese tat trotzdem eingetragen werden.

Ein 13 jähriger ist nicht strafmündig, jedoch auch nicht frei von erziehungsmaßnahmen.

Erstens kann die polizei ihn nach seinen taten zu den eltern hin fahren (schon strafe genug) und dort ermahnen und belehren.

Zweitens kann bei sehr vielen taten von unter 14 jährigen ein kind per richterlicher anordnung über das jugendamt in ein heim gesteckt werden.

Julchen212  07.06.2012, 20:33

Irgendwo bei der polizei, jugendamt und/oder staatsanwaltschaft wird diese tat trotzdem eingetragen werden.

Nach meiner Schülergerichtserfahrung würde ich da das Erziehungsregister als Eintragungsort vermuten. Absolut sicher bin ich nicht, aber es erscheint mir am plausibelsten.

Brickdickduck 
Beitragsersteller
 07.06.2012, 19:28

Danke :)

Nein, einen solchen Eintrag gibt es in diesem Alter noch nicht. Aber ein Jahr ist schnell vorbei und dann sieht das schon wieder anders aus.

Brickdickduck 
Beitragsersteller
 07.06.2012, 18:59

Danke :)

Nein gibt es nicht, weil man erst ab 14 Jahren Haftbar gemacht werden kann.

Brickdickduck 
Beitragsersteller
 07.06.2012, 18:58

Danke ;)

Mit 13 ist man noch nicht strafmündig, also nein.

Brickdickduck 
Beitragsersteller
 07.06.2012, 19:00

Danke ;)

Ins Führungszeugnis werden Strafen von Gerichten eingetragen, die wegen einer Straftat verhängt wurden, die man begangen hat - bei Jugendlichen nur in seltenen Ausnahmefällen.

Da ein 13jähriger noch nicht strafmündig ist, kann er für Straftaten auch nicht bestraft werden. Und deshalb kann auch nix davon ins Führungszeugnis eingetragen werden.

Brickdickduck 
Beitragsersteller
 07.06.2012, 18:58

vielen Dank :)