Eintrag ins Polizeiliche Führungszeugnis ?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du beantragst das Führungszeugnis also ca.3 Wochen vor Beginn der Gerichtsverhandlung - der Eintrag ins Bundeszentralregister erfolgt aber erst, wenn ein Urteil rechtskräftig wird.

Die Chance, daß also das Verfahren vor Ausstellung des "Führungszeugnisses" (korrekt: Auszug aus dem Bundeszentralregister) endet, ist somit relativ gering. Wahrscheinlich hast Du den Auszug bereits im Briefkasten, bevor Du zu Gericht musst.

Sollte es trotzdem zeitlich knapp werden, kann man die Rechtskraft des Urteils ggfs. durch ein Berufungsverfahren hinauszögern.

Das Problem sehe ich eher an anderer Stelle: 6 x Handel mit je 20g liegt schon in einem kriminellen Bereich, in dem freiheitsentziehende Maßnahmen möglich sind.

Schlimmstenfalls bekommst Du den Ausbildungsplatz und kannst nicht antreten, weil Du im Jugendarrest sitzt :-(

DieDorade 
Beitragsersteller
 09.05.2016, 19:26

Den Handel hab ich bereits durch eine Aussage begründet. Ich hab am meisten in der WG verdient und hab über ein halbes Jahr jeweils 20 g gekauft um es mit meinen  Mitbewohnern zu teilen/verkaufen. Außerdem hab ich angeben dies gemacht zu haben um mir meine eigene Sucht finanzieren zu können. Könnte sich das Positiv auf das Urteil auswirken oder eher genau andersrum ? 

Das Gericht bemüht sich, eine berufliche Zukunft nicht zu erschweren, daher werden Einträge von bis zu 90 Tagen Freiheitsstrafe oder 90 Tage Geldstrafe im "öffentlichen" Register nicht eingetragen.

Sollte man allerdings ein Führungszeugnis für eine Bundesbehörde beispielsweise benötigen, ist dieser Eintrag sichtbar.

Ob du mit einem Eintrag kann dir hier keiner sagen. Eingetragen werden Vorstrafen ab 91 Tagessätzen Geldstrafe oder einer Mindesthaftstrafe, auch Bewährung. Genauer:

Keinen Eingang in das Führungszeugnis finden beispielsweise folgende Bundeszentralregistereinträge:

    zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen,
    Strafen, die nicht höher als 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Freiheitsstrafe liegen (§ 32  Abs. 2 Nr. 5 BZRG), wenn im Bundeszentralregister sonst keine weiteren Strafen eingetragen sind,
    erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und bei denen die Vollstreckung der Strafe nach § 35  BtmG zugunsten einer Therapie zurückgestellt und nach erfolgreicher Therapie nach § 36  BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32   Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind.

Wikipedia

es gibt kein polizeiliches Führungszeugnis. das ist Umgangssprache um da wenigstens mal etwas licht rein zu bringen

DieDorade 
Beitragsersteller
 09.05.2016, 16:24

Das hilft mit nicht weiter ;)

CheGuevara5  09.05.2016, 16:27
@DieDorade

ok also zu deiner Frage wenn dein ausbildungsträger wirklich einen erweiterten Auszug aus dem bundeszentralregister fordert (was ich kaum glaube) steht das da definitiv drin dafür ist ja da:D

DieDorade 
Beitragsersteller
 09.05.2016, 16:33
@CheGuevara5

Polizeiliches erweitertes Führungzeugnis wollen die haben. Das Ding ist aber ja, dass ich es 3 Monate vor Ausbildungsbeginn (Sept.) beantragen muss, die bearbeitungszeit beträgt ca 2 Wochen und mein Gerichtstermin ist in der 3ten Woche im nächsten Monat. Also nochmal, am 1 Juni beantragen und am 20ten ist der Gerichtstermin. Ich habe Angst dass sich alles in die Quere kommt.

CheGuevara5  09.05.2016, 21:32
@DieDorade

es wäre sehr hilfreich wenn du uns verrät wo genau du arbeiten willst

Steven6399130  09.05.2016, 16:21

Das ganze Ding heißt dann halt Führungzeugnis, aber vom Sinn ist es genau das, was jeder mit polizeilichem Führungszeugnis meint...

CheGuevara5  09.05.2016, 16:22
@Steven6399130

es gibt auch kein Führungszeugnis:D