Führungszeugnis Löschung ?
Guten Abend,
ich habe seit Juli 2015 einen Eintrag im Führungszeugnis mit dem Text
Untreue in 39 tatmehrheitlichen fällen angewendete Vorschriften: stgb Paragraph 266 ABS. 1 Paragraph 266 abs. 2 Paragraph 263 abs. 3 nr 1 Paragraph 53 und 56
12 Monate Freiheitsstrafe und 3 Jahre Bewährungszeit
wie lange ist das in dem polizeilichen Führungszeugnis eingetragen?
vielen dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
m.k
2 Antworten
Die Länge der Tilgungsfrist bestimmt sich nach § 46 BZRG. Sie kann fünf, zehn, 15 oder auch 20 Jahre betragen und sich unter bestimmten Voraussetzungen auch verlängern.
Sieh dort mal rein!
Also wenn ich es richtig verstanden habe ist es im bzrg 10 Jahre eingetragen aber wie lange es in dem Führungszeugnis drinnen steht das verstehe ich nicht..
Die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre plus Dauer der zur Bewährung ausgesetzten Strafe, insgesamt also hier sechs Jahre. Sie beginnt mit Ablauf der Bewährungszeit.
Ich verstehe, vielen Dank für deine Antwort
Du darfst die Löschungsfrist für das Führungszeugnis nicht mit der Tilgungsfrist im Zentralregister verwechseln.
das heißt also im zentralregister bleibt es 5 Jahre eingetragen da die Freiheitsstrafe nicht mehr als ein Jahr ist aber in dem einfachen Führungszeugnis 3 Jahre ..
gilt das aber für das polizeiliche also privat beantragte Führungszeugnis oder im bundeszentralregister wo nur Anwälte etc Zugriff haben?
danke
Da die Freiheitsstrafe mehr als drei Monate beträgt, steht die Vorstrafe auch im einfachen Führungszeugnis für Private.
ja, das habe ich mir gedacht.. aber was ich wissen will ob es in dem einfachen Führungszeugnis nach 3 Jahren gelöscht wird?
Ich habe nochmal nachgesehen. Danach ist meine erste Antwort falsch. Es geht ja wohl nicht um Jugend- sondern um Freiheitsstrafe. Danach beträgt die Tilgungsfrist zehn Jahre und die Dauer der Freiheitsstrafe wird nicht addiert. Die Tilgungsfrist beginnt aber mit Ablauf der Bewährungsfrist.
Im Führungszeugnis erfolgt die Löschung nach drei Jahren ab dem ersten Urteil. In Deinem Fall dürften Löschung im Führungszeugnis und Ablauf der Bewährungsfrist zusammen fallen. Ab diesem Zeitpunkt darfst Du Dich wieder als nicht vorbestraft bezeichnen, obwohl der Eintrag im Zentralregister bestehen bleibt. Das gilt natürlich nur, wenn kein weiterer Eintrag hinzutritt und die Bewährung nicht widerrufen wird.
Okay, das heißt die Bewährungsfrist läuft am 15Juli 2018 ab und da wird es also auch von dem Führungszeugnis gelöscht.
vielen Dank für die Infos und schnelle Antwort schönen Abend wünsche ich dir
da es Freiheitsstrafe von nicht mehr als 1 Jahr ist, bleibt es bei den 5 Jahren Tilgungsfrist (34 BZRG)