Bin ich bereits gerichtlich bestraft?
Guten Tag,
Ich habe vor mich nach demnächst bei der Polizei zu bewerben. Ich bin nicht Vorbestraft, also habe keinen Eintrag im Führungszeugnis, jedoch wurde ich in meiner Jugend einmal beim besprühen einer Wand erwischt. Habe die Tat vor Gericht gestand und darum wurde mir nur eine Erziehungsmaßnahme von 30 Stunden Gemeinnützige Arbeit erteilt. Nun meine Frage: Auf der Offiziellen Seite der Bundespolizei steht unter den Voraussetzungen man soll "Gerichtlich nicht bestraft" sein. Bin ich noch in der Lage die Polizeiausbildung anzutreten?
5 Antworten
Naja im Prinzip wurdest du ja gerichtlich bestraft, aber frag doch einfach mal nach - ich meine du man könnte auch sagen, dass dir etwas ANGEORDNET wurde und du nicht BESTRAFT wurdest...
Viel Glück 👍
Du hast kein Eintrag im Führungszeugnis erhalten und vorbestraft bist du wegen dieser Aktion auch nicht. Du hast lediglich ein Eintrag im Erziehungsregister erhalten. Du kannst dich also bedenkenlos noch bei der Polizei bewerben. Sollte in der Bewerbung oder im Auswahlverfahren danach gefragt werden, dann gibst du diese Sache mit an und auf keinen Fall verheimlichen.
Da spielen 2 Dinge eine Rolle:
Zum einen darf man nicht gerichtlich vorbestraft sein, um sich für eine Beamtenlaufbahn bewerben zu können. Bis du nicht, kannst du also.
Für den Job als Polizist muss man einen einwandfreien Leumund haben und charakterlich geeignet sein. Dies könnte man infrage stellen.
Du wirst es angeben müssen und dann im AC/SI mit Sicherheit dazu befragt. Dann könnte entscheidend sein, wie du dich dazu äußerst.
Gruß S.
Ja, Sie können noch Polizist werden. Sie sind nicht gerichtlich bestraft. Sie haben nur eine Erziehungsmaßnahme durchlaufen.
Wenn du jünger als 18 Jahre wars müsste das schon gehen