Ab wann ist etwas Unterschlagung?
Ich lebe im moment in einem Berufs-Bildungswerk (BBW) und war dort in einer Ausenwohngruppe (AWG). In dieser Zeit habe ich auf die Adersse der AWG ein Zeitschriften Abbo abgeschlossen. Inzwischen wohne ich seit einem guten halben Jahr wieder auf dem Hauptgelände, und habe den Fehler gemacht das abbo nicht auf eine neue Adresse (Zuhause oder Hauptgelände) zu ändern. Nun habe ich mindestens 3 der Magaziene nicht erhalten.
Ist das in dem fall bereits unterschlagung? Kann ich der Betreuerin der AWG, sollte sie nicht für ersatz sorgen, damit drohen?
Ob ich am ende Anzeige erstatten würde ist ne ganz andere geschichte...
Wurde mich über klärung freuhen
7 Antworten
Hallo,
da wollen wir dir mal weniger als Jurist antworten sondern eher als Mensch.
Also, für den Tatbestand der Unterschlagung nach §246 I-II STGB fehlt mir hier die Angabe ob denn die AWG die Magazine überhaupt hat, du das angefragt hast und die AWG diese nicht rausgibt.
Da fehlen schlicht Informationen.
Doch was die ganzen Antworten hier sind verstehe ich auch nicht - wessen Schuld das ist, das ist letztlich egal, es sind seine Zeitschriften und die bleiben sie auch, wenn er sie an einer andere Adresse schickt, das berechtigt niemanden diese einzubehalten.
Gut, dass hier nicht jeder Jura studiert hat oder studiert ist mir bewusst, doch gib auf solche Antworten keine Rücksicht und erkundige dich bei der AWG ob die Zeitschriften vor Ort sind - sind sie dort und die werden dir nicht ausgehändigt so hast du natürlich einen Anspruch darauf den du geltend machen kannst (auch vor Gericht).
Bitte verwechselt das jetzt nicht damit, dass die AWG dir diese entsprechend auch zuschicken muss.
Das wäre zu viel verlangt und auch nicht deren Pflicht, lediglich die Bereitstellung.
Gruß,
DrAusreichend
Danke das war die bis jetzt sachlichste und somit beste antwort
Werd ich denke ich so machen
" und habe den Fehler gemacht das abbo nicht auf eine neue Adresse (Zuhause oder Hauptgelände) zu ändern." Also kannst Du niemand verantwortlich machen, es ist Deine Schuld.
Wer soll den was unterschlagen haben?
Was hat sie nicht wohin weitergeleitet? Du bist Vertragspartner und hast Adressänderung zu melden, sonst geht die Post an den Absender zurück.
Ist Deines eigenes Problem, wenn Du Dich nicht eher darum gekümmert hast. Niemand hat da etwas unterschlagen.
Es ist dein Fehler, da du die Adresse nicht geändert hast. Wahrscheinlich wurde die Magazine wieder zurückgesandt, da du unter der angegebenen Adresse nicht mehr wohnst. Mit Unterschlagung hat das nicht das Geringste zu tun und anzeigen kannst du hierfür niemanden. Der Fehler lag ganz alleine bei dir.
Ist doch Dein Problem, wenn Du das Ummelden verpennt hast.
Der Schaden ist ja auch eher minimal , oder?
Unterschlagung ist es eher, wenn man Geld beiseite schaft oder Einnahmen die einem nicht gehören abzweigen. Bei Dir ist es einfach dumm gelaufen und jemand anderes hat nicht wirklich Schuld daran.
Stimmt auch wieder! Ist auch zum teil interesse an der Rechtslage im algemeinen
Naja die Beteuerin, weil sie es nicht weitergeleitet hat. Müsste sie doch eigentlich, oder?