Dinge ungefragt ausleihen strafbar?
Ich habe schon alles Mögliche dazu gefunden, allerdings immer mit dem Ende, dass derjenige der es entwendet hat auch verkaufen möchte.
Es ist nur ein Beispiel: A möchte das unangeschlossene Fahrrad von B aus dem gemeinsamen Treppenhaus "ausleihen" um damit zur Arbeit zu fahren. Nach Feierabend bringt er es zurück an den selben Platz. (B hätte es in der für eigene Erledigungen gebraucht). Diebstahl ist es nicht, Unterschlagung auch nicht, ist es überhaupt strafbar? Wenn ja, wie?
Gut, in diesem Fall ist es klar, da es sich um ein Fahrzeug handelt. Die Person, mit der ich diese Diskussion führte, brachte Argumente zun Thema (il)legale Streamingdienste wie kinoxto an, dass diese Dienste und deren Nutzung nicht illegal seien und verglich das mit diesem Fahrradbeispiel.
Sehe ich als absoluten Unsinn an, frug mich aber, welchen Tatbestand man erfüllt, wenn man sich etwas ungefragt ausleiht. Im Fahrradbeispiel ist das wie gesagt ja eindeutig geklärt. Gäbe es nun aber andere Beispiele, die mit Fahrzeugen nichts zu tun haben? Kann man sich tatsächlich Dinge ausleihen ohne zu fragen? Diebstahl ist es nicht, da es keinen Besitzerwechsel gibt, Unterschlagung ebenfalls nicht, da es nicht als verloren gilt und weil der Besitzer bekannt ist, wie verhält es sich mit anderen Gegenständen?
Nehmen wir vielleicht einen Ball, der vom Nachbarn auf die Straße fällt, ich ihn nehme und ungefragt und ohne dass der Nachbar es mitbekommt ihn zum Spielen zum See mitnehme und am Abend wieder zurückbringe.
7 Antworten
Das ist strafbar, die unerlaubte Benutzung eines Fahrzeuges. Zudem kann der Besitzer Schadenersatz fördern für jede Schramme sowie Ersatz der Taxikosten für seine Fahrten.
§ 248b StGB. So schwer ist das nicht.
"Dieses Gesetz habe ich so nicht gefunden."
Dann muss man auch richtig fragen!
Du hättest nur diese Stichworte "unerlaubt ausleihen diebstahl" googlen müssen, um sofort auf das Gesetz zu stoßen
In meinem morgendlichen Jumm habe ich offensichtlich nicht die richtigen Themen ausgewählt und entsprechend nicht dieses Beispiel gefunden. Dass es explizit für Fahrzeuge ein eigenes Gesetz gibt ahnte ich nicht. Daher ist das Beispiel unglücklich, da es um allgemeine Gegenstände ging.
Hier mein Suchverlauf - ich sag ja, ich habe nicht die richtigen Worte gefunden und das passiert eben auch mal. Zumal tausende Artikel auftauchen, die auch nichts mit dem Thema zu tun haben. Deine Schlagwörter führen auch nicht auf Fahrzeuge zurück, weshalb mich das Ergebnis wundert... :
Etwas ausleihen strafbar
09:44
Etwas ausleihen ist kein Diebstahl
09:43
Ist es diebstahl, wenn ich mir etwas ungef...
09:29
Ausleihen diebstahl?
09:28
Leihen diebstahl?
09:28
zurückbringen diebstahl?
Diebstahl, § 242 - Subjektiver Tatbes...
www.juracademy.de/strafrech...
09:24
etwas nehmen und zurückbringen diebstahl?
09:24
ist es überhaupt strafbar?
Ja!
Antragsdelikt, wird höchstwahrscheinlich als Diebstahl betrachtet und entsprechend sanktioniert.
Nein, hierfür fehlt es an der dauerhaften Enteignung. Außerdem ist normaler DS kein Antragsdelikt. Und dass hier eine häusliche Gemeinschaft nur auf Grund eines gemeinsamen Treppenhauses vorliegt, ist nicht gesagt. Außerdem kann das Rad teuer gewesen sein, dann wäre auch kein DA geringwertiger Sachen (der sowieso nicht vorliegt) gegeben.
wird höchstwahrscheinlich als Diebstahl betrachtet
Nö.
Wieso nicht? Wenn mir mein Fahrrad abhanden kommt, betrachte ich es sehrwohl als Diebstahl.
Wieso nicht? Wenn mir mein Fahrrad abhanden kommt, betrachte ich es sehrwohl als Diebstahl.
Kein Enteignungsvorsatz im Zeitpunkt der Wegnahme:
"ausleihen" um damit zur Arbeit zu fahren. Nach Feierabend bringt er es zurück an den selben Platz.
Lässt sich nicht beweisen.
Lässt sich nicht beweisen.
- Läuft das genau andersrum - nämlich dass die Strafverfolgungsbehörde dem Beschuldigten den Vorsatz nachweisen muss.
- Fragt der Fragesteller nach der abstrakten Strafbarkeit unter Zuhilfenahme eines Beispiels.
Hi, doch das ist Diebstahl. Dementsprechend ist es strafbar.
Hi, doch das ist Diebstahl.
Nö.
Diebstahl würde die dauerhafte Enteignung voraussetzen, das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Bitte keine Antworten geben, wenn man offensichtlich nicht die Antwort kennt.
genau, es fehlt nämlich die rechtswidrige Zueignungsabsicht
Doch das war schwer. Es kamen tausende Beispiele und Gesetze in den Artikeln vor, aber es endete immer mit Diebstahl. Dieses Gesetz habe ich so nicht gefunden.
Der Ursprung war auch ein anderer. Jemand verglich "kostenlose Streamingdienste" (kinoxto etc) mit solch einem Fall und sagte es sei legal. Was ja seit spätestens 2017 eindeutig nicht legal ist...