Mietkaution bei Diebstahl/Unterschlagung und zum Putzen verwenden?
Mein Mitbewohner (Untermieter) aus der Hölle zieht endlich aus.
Es fehlen einige Dinge, z.B. Besteck, was vor seinem Einzug noch da war und jetzt nicht mehr. Wenn ich nicht darauf geachtet hätte, würde noch viel mehr fehlen (teure Schneidemesser, Kochbücher, Schraubenschlüssel etc.), daher bin ich mir sehr sicher, dass es irgendwo in seinen Sachen verschwunden ist.
Außerdem weigert er sich seinen Umzugsdreck in der Wohnung außerhalb von seinem Zimmer zu putzen, z.B. die Fußabdrücke mit weißer Wandfarbe, die er in der Wohnung, auf den Fußmatten und im Treppenhaus verteilt hat.
Hab ich das Recht, die Kosten für nachgekaufte Besteckteile und/oder eine Reinigung der Wohnung von seiner Kaution abzuziehen?
2 Antworten
Für Schadenersatzforderungen nach Ende des Mietverhältnisses ist die Kaution gedacht. Du musst hier die Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung beachten. Diese wird nur gehemmt durch Gerichtshängigkeit.
Bei dir ist sicher die Beweisbarkeit von Bedeutung.
was verstehst du nicht?
Ja und Ja. Genau für so etwas ist die Kaution da :) (Fraglich ob du mit dem Besteckanteil durchkommst, ohne "Beweis" / "Rechnung". ich bezweifle aber seeehr dass er einen Anwalt beauftragen wird)
Genau, die direkten Beweise fehlen mir halt und das weiß er natürlich auch. Ich kann halt nur sagen dass ich ihn z.B. schon zig mal bitten musste, mein teures Gemüsemesser zurück in die Küche zu bringen, ansonsten wäre es in seinem Zimmer geblieben. Genauso mit dem Schraubenschlüssel, den er sogar ungefragt zu seiner Mutter mitgenommen und dann dort liegen lassen hat.
Mit dem Anwalt droht er mir jedes mal wenn ich irgendwas zurück haben will nach dem Motto "ich habe das nicht und wenn du mir das von der Kaution abziehst, hole ich mir einen Anwalt", nur um dann die Sache eine halbe Stunde später doch zu finden.
und jetzt nochmal auf Nicht-juristen-deutsch, bitte 😅