Mietkaution bei Diebstahl/Unterschlagung und zum Putzen verwenden?

2 Antworten

Für Schadenersatzforderungen nach Ende des Mietverhältnisses ist die Kaution gedacht. Du musst hier die Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung beachten. Diese wird nur gehemmt durch Gerichtshängigkeit.

Bei dir ist sicher die Beweisbarkeit von Bedeutung.

suuusu 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 08:33

und jetzt nochmal auf Nicht-juristen-deutsch, bitte 😅

albatros  28.06.2021, 15:12
@suuusu

was verstehst du nicht?

Ja und Ja. Genau für so etwas ist die Kaution da :) (Fraglich ob du mit dem Besteckanteil durchkommst, ohne "Beweis" / "Rechnung". ich bezweifle aber seeehr dass er einen Anwalt beauftragen wird)

suuusu 
Beitragsersteller
 27.06.2021, 16:01

Genau, die direkten Beweise fehlen mir halt und das weiß er natürlich auch. Ich kann halt nur sagen dass ich ihn z.B. schon zig mal bitten musste, mein teures Gemüsemesser zurück in die Küche zu bringen, ansonsten wäre es in seinem Zimmer geblieben. Genauso mit dem Schraubenschlüssel, den er sogar ungefragt zu seiner Mutter mitgenommen und dann dort liegen lassen hat.

Mit dem Anwalt droht er mir jedes mal wenn ich irgendwas zurück haben will nach dem Motto "ich habe das nicht und wenn du mir das von der Kaution abziehst, hole ich mir einen Anwalt", nur um dann die Sache eine halbe Stunde später doch zu finden.