Angezeigt von ehemaligem bestem Freund wegen Unterschlagung?
Hallo zusammen,
vor 2,5 Jahren habe ich meinem damals noch besten Freund einen Gaming-PC ohne Kaufvertrag verkauft. Beim Kauf war niemand dabei, nur wir zwei untereinander. Seine Mutter bekam damals nur vom erzählen mit, dass er den PC kaufte sah lediglich wie ich ihn im Zuhause aufbaute. Nach ca. 3-4 Monaten sah ich, dass er den PC nicht ein einziges Mal benutzt hatte, und total verstaubt bei ihm herumstand. Daraufhin fragte ich ihn, ob ich den PC ausleihen könnte, wenn er ihn eh nicht benutzen würde, wo er auch zustimmte und ich den PC wieder mit nach Hause nahm.
Der Kontakt ging immer mehr auseinander, da ich mit seinem Lebenswandel (Drogen etc.) nichts zutun haben wollte. Ab und zu schrieb er mir mal wann er den PC wieder zurück bekommen würde, woraufhin ich ihn fragte ob ich ihn noch ein bisschen benutzen kann. Er war wieder damit einverstanden. Irgendwann bot er mir an, dass ich mir doch den PC wieder zurückkaufen soll/kann, worauf ich meinte, dass ich wenn überhaupt erst zum Anfang meiner Lehre finanziell dazu in der Lage wäre, ihm ihn wieder abzukaufen. Teilweise bekam ich auch Drohnachrichten von seinem Kumpel, dass sie mich finden werden und ich auf mich aufpassen soll auf der Straße usw.
Im September 2020 begann ich meine Ausbildung, und hatte ziemlich zeitgleich einen Handy- und Anbieterwechsel durch weswegen ich eine neue Mobilfunknummer hatte.
Das heißt, er hatte dann wohl seit September 2020 mich verhäuft versucht zu kontaktieren bezüglich des PCs, was ich dann eben nicht empfangen habe, durch den Anbieterwechsel.
am Freitag letzte Woche erhielt ich einen Brief von der Polizei, in dem sich eine Anzeige gegen mich wegen Unterschlagung eines PCs befand.
Daraufhin bin ich gleich am Dienstag zur Vorladung, mit dem PC im Gepäck und schilderte dort alles genau wie hier, und sagte den Behörden, dass ich den PC nun abgebe, dass er ihn wieder bekommt.
Vorgestern hatte er dann den PC kommentarlos bei der Polizei abgeholt, und gestern kam er wohl nochmal und behauptet jetzt, bei dem Kauf damals wäre Monitor, Tastatur, Maus und Mauspad dabei gewesen, und er „glaubt“, die Grafikkarte des PCs würde fehlen.
Droht mir jetzt eine Strafe, weil der PC so lange bei mir war, ist dieser Fall wirklich eine Unterschlagung und könnte ich jetzt für die angeblich fehlenden Zubehörteile noch eine Strafe bekommen, obwohl diese nicht einmal mitverkauft wurden?
3 Antworten
Ohne Kaufvertrag und / oder Rechnung kann er so viel behaupten wie er will.
Er hat den PC bei der Polizei abgeholt und damit ist die Sache erstmal durch.
Behauptet er nun im Nachgang das da Teile fehlen (und entweder hat er sie ausgebaut und versetzt, oder waren nicht Teil der Kaufsache) kann er so viel toben wie er will.
Mein Tipp: Hol deine Mutti oder Vater ins Boot, erzähl denen das und nenn diese als Zeuge für den Verkauf von nur einem PC.
Sollte dem Schreihals ganz schnell den Wind aus den Segeln nehmen.
Die Unterschlagung dürfte unstrittig sein. Spätestens da
Teilweise bekam ich auch Drohnachrichten von seinem Kumpel,
hättest Du ihm das Teil zurückgeben müssen.
Dass er jetzt noch im Nachgang andere Dinge behauptet, ist unschön, aber die muss er beweisen. Kann er wohl aber nicht (es sei denn seine Mutter sagt was anderes aus). Und dann die Grafikkarte, die sollte drin sein, sonst sieht es schlecht aus für Dich.
Dann ist da schon mal alles gut. Aber wie gesagt: Die Unterschlagung bleibt erstmal. Ob der Staatsanwalt viel Lust hat, da ein Fass aufzumachen, ist eine andere Sache. Dennoch, eine empfindliche Geldstrafe ist schon drin.
Gäbe es irgendwas, womit ich einer Gerichtsverhandlung ausweichen könnte?
Schwer zu sagen. Im Moment hat der Staatsanwalt das Sagen. Vielleicht wird das Ganze eingestellt gegen Geldbuße ... Das kann man nie wissen im Vorfeld. Abwarten, was der sagt und eine entsprechende Erwiderung formulieren.
Die Anzeige der Unterschlagung sehe ich für dich am problematischsten. Die Unterschlagung hat starke Ähnlichkeiten zum Diebstahl, nur dass die Zueignungsabsicht aus 242 StGB in 246 StGB objektiviert wird. Dadurch, dass du deine Nummer gewechselt hast, gabst du aus Sicht des Opfers zu erkennen, den PC behalten zu wollen, ihn sozusagen aus der Eigentümerstellung zu verdrängen. Wie sich die Rückgabe des PCs auf die Frage der Strafbarkeit auswirkt, bin ich mir nicht sicher. Im Strafrecht gilt der Tatzeitpunkt.
Die Grafikkarte ist drin, das habe ich so auch dem Polizisten erklärt, wie man eine Grafikkarte identifiziert.