Ab welchen Zeitraum gilt eine Unterschlagung?
Ein Ehemaliger Arbeitgeber (mit dem ich vor dem Arbeitsgericht streite),
hat mich wegen Unterschlagung angezeigt.
Am 31.07.2021 bekam ich eine Fristlose Kündigung (Unbegründet).
Ich wurde genötigt eine Rückwirkenden Ordentliche Kündigung zu Unterzeichnen. Da ich dies nicht gemacht habe, bekam ich eine Fristlose Kündigung.
Dies hatte den Verlust von 3 Monatsgehälter geführt.
Die Anzeige vom Arbeitgeber diente dazu den anstrengenden Arbeitsgerichtsprozess zu verzögern.
Das Arbeitsgerät entsendete ich am 10.08.2021, am Tag der Klageerhebung beim Arbeitsgericht.
Der Grund warum ich das Gerät erst 10 Tage Später versendet habe liegt daran, das ich nach der Kündigung Gesundheitliche Probleme bekam und nach Rechtsrat aufsuchen musste.
Kann man aus diesen Kurzen Zeitraum eine Unterschlagung schließen?
Gegen den Arbeitgeber habe ich ebenfalls Anzeige erstattet, wegen Nötigung sowie wegen Falscher Verdächtigung (der Unterschlagung).
3 Antworten
Ich denke, selbst wenn das Gerät 10 Tage nach Verlassen der Firma zurück ging, ist es keine Unterschlagung, denn erstens hat er das Gerät ja wieder und zweitens gilt bei solchen Dingen bei Fristen i. d. R. "Zeitraum für Postversand der Aufforderung + Zeit um darüber nachzudenken und es zu verpacken + Zeitraum für Postversand zurück an AG".
Da fällt dir nichts von auf die Füsse.
Schön, dass du ihn wegen Nötigung drankriegst! Hoffe, du dringst mit deiner Anzeige durch und kannst das lückenlos beweisen! Bei solchen Dingen gilt es auch immer zu beachten, dass der AG vermeintlich in stärkerer Position ist und demnach der Arbeitnehmer vor Gericht die schwächere Partei ist. Dann wiegt Nötigung zusätzlich schwerer.
Der Richter muss dieses Ungleichgewicht in solchen Fällen gebührend mit einer sog. "richterlichen Fürsorge" zu deinen Gunsten beachten. Gehst du mit Anwalt vor Gericht oder ohne?
Schreib dabei deine Aufwendungen und dein Mühsal haarklein auf; Bus- und Zug-Ticket, eingebrachte Zeit für Vorbereitung und Besuch des Prozesses, Korrespondenzen, Abklärungen, Nerventonikum... alles. Der AG soll unter Kostenübernahme sämtlicher deiner Spesen auch den Arbeitsausfall entschädigen.
Viel Glück!
Vielen Dank für dein schnelles Feedback und deine hilfreichen Tipps.
Gottseidank kann ich alles beweisen, ich habe die Chat Verläufe (per Screenshot) und alles weitere gespeichert.
Genau, ich gehe mit mein Anwalt dahin.
Wir haben auch schon deren Schriftsatz erwidert.
Auch wegen der "Unterschlagung" hat mein Anwalt bereits Akteneinsicht gefordert und ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft geschickt.
Nächste Woche ist schon der Kammertermin beim Arbeitsgericht, bin leicht aufgeregt.
Unterschlagung setzt voraus, dass du die Absicht hast den Eigentümer sein Eigentum dauerhaft zu entziehen.
Dies ist bei dir wohl kaum der Fall, entsprechend wir die Anzeige zu nichts führen.
Kinderkram! Weder falsche Verdächtigung, noch Unterschlagung werden von der Staatsanwaltschaft angeklagt werden.
Das kann ja nicht stimmen. Was hältst du denn für legal und sieht die StA anders?
Ich wurde angezeigt, eine Person sexuell belästigt zu haben. Jedoch steht selbst in der Klageschrift das ich nicht mehr getan habe wie der Person auf die Stirn zu küssen.
Wenn wir davon ausgehen, dass, was in der Klageschrift steht, stimmt, was reiner Quatsch ist, wäre die Handlung des Kusses keine sexuelle Belästigung, sondern maximal ein Ärgernis.
P.S. somit nicht illegal
Ist das Verfahren denn schon eingestellt worden? Ein Kuss ins Gesicht, und dazu gehört die Stirn, würde ich schon als sexuelle Belästigung und daher im Strafrechtsbereich sehen. Keineswegs ist das straffrei, bzw. erlaubt!
Nein das Verfahren wurde noch nicht eingestellt.
Und ich hoffe das du kein Anwalt bist, selbst ein flüchtiger Kuss auf den Mund ohne Eindringen der Zunge ist nicht unter § 176 StGB zu subsumieren.
Hat das Landgericht Berlin festgestellt :)
Immerhin sah das das AG dann anders, also so wie ich.
Ich wurde erst dieses Jahr von der Staatsanwaltschaft für etwas angezeigt, das nicht einmal illegal ist.
Sag niemals nie.