Was unternimmt die Polizei, wenn ich jemanden wegen "Unterschlagung" anzeige?
Also vor ein paar Tagen habe ich jemanden wegen Unterschlagung angezeigt. Ich kenne die Person nicht persönlich. Ich hab ihm für 350 Euro für ein Handy überwiesen(ebay kleinanzeigen), jedoch nachdem das Geld bei ihm angekommen ist, hat er sich gar nicht mehr gemeldet. Davor haben wir regelmäßig Mails geschrieben, und er hat auch wirklich immer und schnell geantwortet. Ich habe ein paar Tage gewartet. Da das Handy aber nicht angekommen ist, bin ich zur Polizei gegangen und hab ihn angezeigt. Was unternimmt die Polizei nun? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit,dass ich das Geld zurück erhalte? Da bin ich mir etwas unsicher, weil der Polizist meinte: " Vielleicht kriegen Se das Geld ja von der Versicherung zurück." Das Blöde ist, dass ich nicht versichert bin.
Danke im Voraus
12 Antworten
Ja, allerdings dauert das so 1-2 Jahre bis du dein Geld kriegst. Als erstes gibt es halt ein verfahren wegen Betruges. Also die Polizei ermittelt und dann kommt es zum Gerichtstermin. Je voller das Gericht desto länger dauert es einen Termin zu kriegen. Auf der ersten Stufe dauert es meistens so ein halbes jahr (nur um den Termin zu kriegen). Wenn er dann verurteilt wird kannst du über das Zivilverfahren deine verlorenden Kosten wiedereinklagen + anwaltskosten wenn du welche hast. Wenn er da verurteilt wird kriegst du dein geld, falls er soviel hat. Wenn er aber irgendwo berufung oder revision einlegt dauert das wieder länger.
Am einfachsten ist ihm jetzt per Eail mitzuteilen das du ihn angezeigt hast und ihm jetzt das angebot machst, das wenn er innerhalb von 1Woche dir dein Geld zurücküberweist du die anzeige fallen lässt.
Ja unser System dauert halt ewig, hat aber natürlich den vorteil das im privaten bereich immer versucht wird um einen Prozess drumherum zu kommen.
Ich sehe da weniger eine Unterschlagung, sondern eher einen Betrug.
Was wird die Polizei tun? Vermutlich dem Beschuldigten mitteilen, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft. Anschließend wird ihm Gelegenheit gegeben sich dazu zu äußern, dann legt die Polizei die Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft vor, die dann eventuell anklagt oder halt das Verfahren einstellt.
Auf den Ebay-Käuferschutz würde ich mich nicht verlassen - zumal er nicht auf die Kleinanzeigen angewendet wird. Wer mal die Bedingungen zum Käuferschutz durchliest wird merken, dass dies nur Augenwischrei ist.
Die Polizei wird hier nicht ermitteln, das macht die Staatsanwaltschaft. Die Polizei wird dann erst tätig, wenn die Staatsanwaltschaft um Amtshilfe auffordert.
Das Geld kann man in diesen Fällen von Internetbetrug meist komplett abschreiben, da die Hintermänner meist im Ausland sitzen - Hoffnung sollte man sich also keine machen.
Das Blöde ist, dass ich nicht versichert bin.
wäre seltsam wenn, denn so eine Versicherung gibt es nicht - wäre eine echte Marktlücke fällt mir gerade so ein.
Du wirst einen Anwalt brauchen, der - falls der Bankkontoinhaber ermittelt wird - durch Akteneinsicht, die Du nicht erhälst, auf dem zivilen Rechtsweg Deine Forderung eintreibt. Wenn es was zu holen gibt und wenn der Verkäufer überhaupt zu ermitteln ist.
Und ja, das ist leider Naivität, denn:
http://www.gutefrage.net/tipp/kauf--verkauf-bei-kleinanzeigen-nur-gegen-barzahlung-bei-abholung
Und genau das sagt auch die Warnung auf der Seite von eBay-Kleinanzeigen aus.
Ich habe die Themen noch um eBay-Kleinanzeigen ergänzt, denn: eBay und eBay-Kleinanzeigen haben nichts miteinander zu tun.
Die Polizei ermittelt, ob der Täter sich strafbar gemacht hat (war übrigens ein Betrug, Überweisungen fehlt die Stofflichkeit). Wenn das der Fall ist, wird der Täter bestraft. Und dann ist das Verfahren zu Ende.
Keine Ahnung, welche Versicherung das bezahlen soll - mir fällt gerade keine ein, bei der man sowas absichern kann. WENN, dann vielleicht über den eBay-Käuferschutz.
Wenn Du Dein Geld zurück haben willst, mußt Du zivilrechtlich auf Schadenersatz klagen. Ob es da nen Strafverfahren gibt oder nicht, ist dafür ziemlich egal. Die Polizei ist nämlich keine Geldeintreiberbehörde, sondern für die Strafverfolgung zuständig.
Das ist ja ärgerlich! Na ja, ich habe ihm ja schon eine E-Mil geschrieben mit einem ähnlichen Inhalt, aber keine Antwort von ihm erhalten.