Wurde gekündigt wegen Unterschlagung und Bilanzfälschung,was kommt auf mich zu?

13 Antworten

§ 246 [Unterschlagung]

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut ist, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Ich hoffe du lernst aus deinen Fehlern. Quelle: Internet

Du wirst eine Betrugsanzeige von der Poizei bekommen, Du wirst vor Geriicht gestellt und der Richter entscheidet, je nachdem wie groß der anfallende Schaden ist, welche Gefängnisstrafe Du bekommst.

jurafragen  03.04.2013, 22:35

Du wirst eine Betrugsanzeige von der Poizei bekommen

Na wohl eher vom zukünftig ehemaligen Arbeitgeber.

uluca  03.04.2013, 22:58
@jurafragen

Ich hab mich wohl unglücklich ausgedrückt. Wenn der Arbeitgeber keine Betrugsanzeige macht, kann sie auch die Polizei schreiben oder auch die Firmen die mitgeschädigt sind.

uluca  03.04.2013, 22:46

Ich habe ganz vergessen zu sagen, daß Dich die Polizei vorladen und zum Sachverhalt vernehmen wird. Erst danach geht Deine Aussage zur Staatanwaltschaft und zum Gericht.

jurafragen  03.04.2013, 22:55
@uluca

Ich habe ganz vergessen zu sagen, daß Dich die Polizei vorladen und zum Sachverhalt vernehmen wird

Versuchen würde es die Polizei sicher, man muss aber weder bei der Polizei erscheinen noch aussagen, mal ganz davon abgesehen, dass die Strafanzeige auch bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden kann.

uluca  03.04.2013, 23:06
@jurafragen

Aber man sollte sich doch freiwillig oder über den Rechtsanwalt zu der Angelegenheit äußern.

jurafragen  03.04.2013, 23:33
@uluca

Aber man sollte sich doch freiwillig oder über den Rechtsanwalt zu der Angelegenheit äußern.

Ja, nacg Abschluss der Ermittlungen nach Kenntnis der Ermittlungsakte. Und dann gegenüber der Staatsanwaltschaft. Alles andere wäre nicht sehr sinnvoll.

im deutschen gesetzt ist beispielsweise steuerhinterziehung das 2 schlimmste was man überhaupt machen kann.. also da wird einiges auf dich zukommen :/

jurafragen  03.04.2013, 22:36

... sprach der Laie und postete es bei gutefrage.net

Du kannst ja Arbeitslosengeld beantragen