Ab wann gilt ein Planschbecken als Swimmingpool?

3 Antworten

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Ganz einfach: Der Pool ist etwas, was mit Wasser befüllt werden kann. Zum Simmingpool wird er dann, wenn eine Person, auch eine sehr kleine, darin schwimmen kann. Nimm ein Baby, klatsche Schimmflügel an die Ärmchen und setz es rein. Erreicht das Baby bei schräger Körperhaltung nicht mehr den Boden, um sich abzustützen, schwimmt es und damit ist der Pool ein Swimming-Pool.

Andere Definition könnte sein: Sie gehen in das Spielzeuggeschäft und kaufen das größte Planschbecken, das es gibt. Auf der Verpackung steht nicht Swimmingpool, sondern "Planschbecken". Dann ist die Frage auch klar.

Oder sie gehen zu einem Händler für Pools und kaufen dort ausdrücklich ein Planschbecken, das auch vom Hersteller so bezeichnet wird. Auch klar, auch wenn das Becken vielleicht größer ist, als das, was man im Spielzeugladen bekommt.

Aus Sicht der Versicherung: Ein Becken, das nur aufgestellt, aber nicht installiert wird. Also nicht mit dem Boden, dem Gebäude oder mit einer Wasser-/Abwasserleitung fest verbunden wird, denn das Verbot enthält ausdrücklich das Wort "installiert".

Jonnnnny 
Beitragsersteller
 16.06.2015, 14:39

Kann ich also von meinem Vermieter verlangen mir die Versicherungsunterlagen zeigen zu lassen, um im Endeffekt selber entscheiden zu können, was ich machen darf und was nicht, denn wenn es tatsächlich an dem Wort "installiert" liegt, so wie es der Vermieter sagt, könnte man man also ein aufblasbares Planschbecken aufstellen?! =)

bwhoch2  16.06.2015, 16:51
@Jonnnnny

Du kannst jetzt schon verlangen, dass Dir der Vermieter die Versicherungspolice zeigt, aber 1. muß und wird er das nicht tund und 2. kannst du leicht selbst im Internet nachschlagen, was es damit auf sich hat.

Ich nehme an, dass es sich bei dem Wohngelände um eine Garten- oder Parkfläche handelt, die ihr normalerweise mitbenutzen dürft. Als Liegewiese, als Fußballplatz, Spielplatz o. ä. Wenn ihr nun auf diesem Gelände einen ausgewachsenen Swimmingpool aufbauen würdet, der wegen der ständigen Reinigung fest mit der Wasserleitung des Hauses verbunden ist, wird er Bestandteil des Grundstücks und die Verantwortung dafür geht auf den Grundstückseigentümer über. Falls etwas passieren sollte, dass zum Beispiel ein Kind aus der Nachbarschaft rein fällt und ertrinkt, ist er dran. Dafür kann er sich mit Erweiterung seiner Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichern. Diese tritt auch ein, wenn z. B. der Pool undicht wird und das ganze Wasser ausläuft und über einen Lichtschacht in den Keller eindringt und dort mehreren Mietparteien großen Schaden zufügt.

Wenn der Vermieter die Verantwortung dafür ablehnt und auch seine Versicherung nicht erweitern will, weil damit auch wieder die anderen Mieter belastet würden, kannst Du nichts machen.Handelt es sich aber wirklich nur um ein Planschbecken, das Du heute aufblasen befüllen und abends wieder ausleeren und wegbringen kannst, ist es nicht Sache des Vermieters, was damit passiert. Du bist dann selbst verpflichtet, darauf aufzupassen, das kein fremdes Kleinkind reinfällt und ersäuft. Um die Versicherungsfrage also endgültig zu klären, empfehle ich Dir, doch Deinen Agenten anzurufen und ihm all die Fragen zu stellen, die rund um Pool und Planschbecken relevant sind. Vor allem solltest du prüfen, ob Deine Privathaftpflichtversicherung ausreicht, um denkbare Schäden aus einem Unglück mit dem Planschbecken abzudecken. Wenn das der Fall ist, kannst Du Deine Police dem Vermieter vorlegen und ihm erklären, dass er nichts zu befürchten hat.

Jonnnnny 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 11:04
@bwhoch2

Alles klar besten dank!! =)

bwhoch2  21.06.2015, 21:27
@Jonnnnny

Danke für die Auszeichnung. Hoffe, dass das Planschbecken jetzt durch geht.

Laut Vermieter darf kein swimmingpool installiert werden aufgrund "Versicherung". Jetzt frage ich mich ab wann ist ein mit wasser gefülltes gefäß ein swimminpool? Oder gibt es andere Möglichkeiten auf dem Wohngelände einen Pool durchzusetzen? LG! =)

Sobald es gefliest ist?