Muss ich die Reparatur der Balkontür in meiner Mietwohnung (gelockertes oberes Scharnier) selbst bezahlen wg. Kleinreparatur oder gilt dies als Instandsetzung?

6 Antworten

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Das fällt unter die Klausel.

Aber setze mal die Klausel wortgenau hier rein um zu beurteilen ob sie wirksam ist.

Falls sie wirksam ist musst Du nur zahlen wenn der Rechnungsbetrag leiner oder gleich des Betrages ist, der in der Klausel vereinbart ist.

anitari  29.08.2018, 18:53

Scharnier Kleinreparatur? Das bezweifel ich.

Netti0408 
Beitragsersteller
 29.08.2018, 19:41
@anitari

Ja auch in bin der Meinung das es sich hierbei 1.Um Verschleiß handelt und 2. Um ein wesentliches Teil des Mietobjektes handelt, dessen einwandfreie Funktion dem Vermieter obliegt.

johnnymcmuff  29.08.2018, 20:48
@anitari

Magst Du bezweifeln aber es heißt doch, was dem ständigem Zugriff des Mieters unterliegt, das fällt unter KRK.

johnnymcmuff  29.08.2018, 20:56
@johnnymcmuff

Ich korrigiere meine Antwort, das fällt nicht darunter weil der Mieter es nicht berührt wie z.B. bei einem Schalter oder Türgriff.

johnnymcmuff  29.08.2018, 21:01
@Netti0408

Ich korrigiere meine Antwort, das fällt nicht darunter weil der Mieter es nicht berührt wie z.B. bei einem Schalter oder Türgriff.

Unter die Klausel fallen nur Dinge die der Mieter unmittel­bar berührt und häufig benutzt.

albatros  30.08.2018, 01:26
@anitari

Ich auch ...

Der Griff zum Öffnen und Schließen fiele unter KRK, nicht das Scharnier

Das fällt unter die Kleinreparaturklausel, vorausgesetzt jedoch, dass die Klausel gesetzeskonform im Mietvertrag vereinbart ist und der Betrag der Reparatur den vereinbarten Betrag nicht übersteigt.

anitari  29.08.2018, 18:55

Ein Scharnier fällt unter Kleinreparatur? Das unterliegt doch nicht dem häufigen Zugriff, wörtlich nehmen!, des Mieters.

johnnymcmuff  29.08.2018, 20:59

Unter Kleinreparaturen fallen Dinge die der Mieter unmittel­bar berührt und häufig benutzt.

Renick  29.08.2018, 21:04
@johnnymcmuff

Das ist jetzt ein Widerspruch zu deiner Antwort??

johnnymcmuff  30.08.2018, 18:00
@Renick

Die vorher korrigiert habe als ich Deine Antwort kommentierte, daher auch kein Widerspruch.

Ich schließe mich eindeutig der Meinung von Renick an. Es handelt sich um eine Kleinreparatur im Rahmen der Kleinreparaturklausel, wenn der Rechnungsbetrag dafür den in der Klausel angegebenen Höchstbetrag nicht übersteigt.

Grund: johnny und anitari beziehen sich auf den Türgriff, der täglich im Zugriff ist. Renick und ich beziehen sich auf die ganze Tür, die täglich im Zugriff ist.

Zur Tür gehört der Griff genauso, wie die Scharniere, die durch das Öffnen des Griffs und das Schwenken der Tür wohl täglich gebraucht werden.

Ohne das häufige Öffnen der Tür würde das Scharnier wohl ewig halten.

Verschleiß? Das spielt bei der Klausel keine Rolle. Sie wurde in den meisten Mietverträgen gerade deswegen eingeführt, um Streit darüber, was ursächlich ist für einen Verschleiß oder sonstigen Schaden, von vornherein zu vermeiden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Netti0408 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 19:38

Danke für die Antwort.Man darf aber auch nicht vergessen das Fenster, Balkontüren genauso wie Wände und Böden zur Mietsache gehören. Würden Wände oder Böden beschädigt z.B.durch marode Dielen oder externen Wasserschaden würde auch der Vermieter aufkommen müssen. Zur Mietsache gehören natürlich auch Fenster oder Balkontüren ,wenn sie durch täglichen 13-jährigem Gebrauch Mängel aufweisen , ist es in meinen Augen eine Frage der Instandsetzung der Mietsache.

bwhoch2  30.08.2018, 20:03
@Netti0408

Du kannst Dir jetzt aus zwei gegensätzlichen Meinungen die aussuchen, die Dir am besten gefällt. Nur wird es Dir was nützen?

ist es in meinen Augen eine Frage der Instandsetzung der Mietsache.

Schön für Dich, aber für die Einordnung als Kleinreparatur zählt das nicht.

  1. Kriterium: Die Sache ist in täglichem Gebraucht. -> Trifft auf die Tür zu.
  2. Kriterium: Obergrenze der Reparaturrechnung. -> Trifft vielleicht zu.

Wenn die Klausel in Deinem Mietvertag i. O. ist, spielt es überhaupt keine Rolle, wodurch der Verschleiß eintrat und wer evtl. schuld ist. Genau solche Diskussionen sollen durch die Klausel vermieden werden.

Netti0408 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 20:21
@bwhoch2

Heisse Frage ob meine Krk ok ist. Das wäre eine neue Frage und kann ich es veröffentlichen? Oder den Absatz abschreiben?

Im Mietvertrag muss in der Klausel festgelegt sein, bis zu welchem Betrag du solche Reparaturen selbst bezahlen musst... wenn kein Betrag angegeben ist, dann ist diese Klausel meist eh ungültig.

Melde den Schaden dem Vermieter. Der muß das reparieren lassen.

Ein Scharnier fällt aus meiner Sicht nicht unter Kleinreparaturen.

Netti0408 
Beitragsersteller
 29.08.2018, 19:43

Der Meinung bin ich auch.Mein Vermieter sieht das leider anders.Falscher Gebrauch etc.