Ab wann "wohne" ich bei meinem freund?

6 Antworten

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wenn du jeden Tag und am WE da bist, wohnst du ja schon da. Und alles was kontinuierlich über 6 Wochen hinaus geht ist "wohnen".

Im MV musst du deswegen nicht stehen.

Konsequenzen für deinen Freund hat es in der Art, dass sich seine NK erhöhen, z.B. Wassergeld und für die Vermieterin wäre es relevant, wenn Positionen wie Müll oder Wasser pro Kopf abgerechnet werden, denn ansonsten zahlen andere Mieter für dich mit und das willst du ja sicher nicht...

Wapiti64  17.05.2011, 12:24

Falsch. Er kann solange Besuch haben, wie er will. Guck mal ins BGB, bevor Du so einen Unsinn schreibst

guterwolf  17.05.2011, 12:26
@Wapiti64

dann schreib doch mal freundlicherweise den entsprechenden § hier rein...

guterwolf  17.05.2011, 12:30
@guterwolf

vielleicht solltest du selbst mal genau im Mietrecht nachlesen, dann würdest du nicht so einen Unsinn schreiben...

 

Wapiti64  17.05.2011, 12:31
@guterwolf

Uh, guterwolf, weißt Du, wie dick das BGB ist? Aber ich suche... und dann schreibe ich...

Bis später ;)

guterwolf  17.05.2011, 12:48
@Wapiti64

na, dann lies doch mal richtig, z.B. den Passus zum "Dauerbesuch"...

sandraw70  17.05.2011, 14:58
@Wapiti64

6 wochen gilt als Besuch!

Also man kann sagen ich schlafe da, bin aber abends und nach der Arbeit meist erst noch zuhause, dusche da auch hauptsächlich und sowas..klamotten und so sind auch noch Zuhause..Also kann dann die Vermieterin die NK erhöhen?
 

Ich schlafe auch ab und an, alle 2 Wochen sag ich jetzt mal, zuhause..

Bis einschliesslich des lezten Tages der 6.Woche, so wie das aus der Frage zu entnehmen ist, bist Du Gast Deines Freundes. Ab der 7. Woche bist Du Mitbewohnerin bei Deinem Freund und Dein Freund muss sich eine Anpassung der Nebenkosten-Vorauszahlung gefallen lassen.

Ein Mieterhöhungsrecht lässt sich daraus nicht ableiten. Also eine Mieterhöhung ist nicht zulässig.

Ab 6 Wochen ununterbrochenem Aufenthalt in der Wohnung, gilt es als dort wohnen.

Gar nicht! Solange Du eine eigene Adresse hast, wo Du offiziell polizeilich gemeldet bist.

Dein Freund soll seiner Vermieterin einen Brief schicken: " Sehr geehrte Frau..., meine Freundin, Frau (Du), geb. am xx.xx.xx, ist offiziell gemeldet in der Beispielstraße 1, 12345 Musterstadt. Mit freundlichem Gruß"

Und falls sie irgendwie rumzickt: Mieterverein. Laßt Euch nicht einschüchtern!

Alles Liebe!

sandraw70  17.05.2011, 12:25

richtig, sie ist noch nicht polizeilich dort gemeldet.

Verbraucht aber Wasser! und das ist nunmal fakt, wenn der Freund keine eigene Wasseruhr in der Wohnung hat, zahlen alle für sie mit

Wapiti64  17.05.2011, 12:27
@sandraw70

Er hat aber eine. Ist gesetzlich schon lange vorgeschrieben. Und wenn er keine hat, ist die Vermieterin selbst schuld.

Yukan11 
Beitragsersteller
 17.05.2011, 12:29
@Wapiti64

er hat eine eigene Wasseruhr..
Und durchgängig heißt, wenn ich ständig da schlafe?
Manchmal schlafe ich auch zuhause..

sandraw70  17.05.2011, 15:00
@Yukan11

das ist doch dann super, dass er eine eigene wasseruhr hat, dann brauchen die anderen nachbarn deinen wasserverbrauch nicht mitbezahlen