Ab wann "wohne" ich bei meinem freund?
Hallo..
Ich frage mich schon länger, ab wann es quasi gilt, das ich bei meinem Freund wohne..Ich schlafe so gut wie jede Nacht da, am Wochenende bin ich meist nur da..
Einen Schlüssel soll ich jetzt auch bekommen, im Mietvertrag stehe ich allerdings nicht..
Wie kann seine Vermieterin festmachen wann ich dort wohne, und welche Konsequenzen kann es für meinen Freund, vor allem mit der Miete, haben?
6 Antworten
wenn du jeden Tag und am WE da bist, wohnst du ja schon da. Und alles was kontinuierlich über 6 Wochen hinaus geht ist "wohnen".
Im MV musst du deswegen nicht stehen.
Konsequenzen für deinen Freund hat es in der Art, dass sich seine NK erhöhen, z.B. Wassergeld und für die Vermieterin wäre es relevant, wenn Positionen wie Müll oder Wasser pro Kopf abgerechnet werden, denn ansonsten zahlen andere Mieter für dich mit und das willst du ja sicher nicht...
dann schreib doch mal freundlicherweise den entsprechenden § hier rein...
vielleicht solltest du selbst mal genau im Mietrecht nachlesen, dann würdest du nicht so einen Unsinn schreiben...
Uh, guterwolf, weißt Du, wie dick das BGB ist? Aber ich suche... und dann schreibe ich...
Bis später ;)
Kein Unsinn, guterwolf. Guckst Du hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm
sowie die §§ 540 ff. BGB
LG, Wapiti
na, dann lies doch mal richtig, z.B. den Passus zum "Dauerbesuch"...
6 wochen gilt als Besuch!
Also man kann sagen ich schlafe da, bin aber abends und nach der Arbeit meist erst noch zuhause, dusche da auch hauptsächlich und sowas..klamotten und so sind auch noch Zuhause..Also kann dann die Vermieterin die NK erhöhen?
Ich schlafe auch ab und an, alle 2 Wochen sag ich jetzt mal, zuhause..
Bis einschliesslich des lezten Tages der 6.Woche, so wie das aus der Frage zu entnehmen ist, bist Du Gast Deines Freundes. Ab der 7. Woche bist Du Mitbewohnerin bei Deinem Freund und Dein Freund muss sich eine Anpassung der Nebenkosten-Vorauszahlung gefallen lassen.
Ein Mieterhöhungsrecht lässt sich daraus nicht ableiten. Also eine Mieterhöhung ist nicht zulässig.
Ab 6 Wochen ununterbrochenem Aufenthalt in der Wohnung, gilt es als dort wohnen.
Nein. Guckst Du auch hier, bitte:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm
sowie die §§ 540 ff. BGB
Google ist doch was schönes!
;))
Gar nicht! Solange Du eine eigene Adresse hast, wo Du offiziell polizeilich gemeldet bist.
Dein Freund soll seiner Vermieterin einen Brief schicken: " Sehr geehrte Frau..., meine Freundin, Frau (Du), geb. am xx.xx.xx, ist offiziell gemeldet in der Beispielstraße 1, 12345 Musterstadt. Mit freundlichem Gruß"
Und falls sie irgendwie rumzickt: Mieterverein. Laßt Euch nicht einschüchtern!
Alles Liebe!
richtig, sie ist noch nicht polizeilich dort gemeldet.
Verbraucht aber Wasser! und das ist nunmal fakt, wenn der Freund keine eigene Wasseruhr in der Wohnung hat, zahlen alle für sie mit
Er hat aber eine. Ist gesetzlich schon lange vorgeschrieben. Und wenn er keine hat, ist die Vermieterin selbst schuld.
er hat eine eigene Wasseruhr..
Und durchgängig heißt, wenn ich ständig da schlafe?
Manchmal schlafe ich auch zuhause..
das ist doch dann super, dass er eine eigene wasseruhr hat, dann brauchen die anderen nachbarn deinen wasserverbrauch nicht mitbezahlen
Falsch. Er kann solange Besuch haben, wie er will. Guck mal ins BGB, bevor Du so einen Unsinn schreibst