Wann gilt das Rangprinzip und wann das Günstigkeitsprinzip?
Hallo zsm,
ich habe mir die Normenpyramide des Arbeitsrechts angeguckt und soweit ist auch alles klar, doch ich kann nirgends erkennen , wann denn welches prinzip zum greien kommt. Also wann wendet man das Rangprinzip an oder gilt zB immer das Günstigkeitsprinzp ?
1 Antwort
Rangprinzip:
Die ranghöhere Rechtsquelle geht der rangniederigeren Rechtsquelle vor; z.B. gelten die Bestimmungen eines Tarifvertrages vor den Regelungen des Arbeitsvertrages.
Günstigkeitsprinzip:
Die rangniedrigere Rechtsquelle geht der ranghören Rechtsquelle vor, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist (Abweichung vom Rangprinzip); z. B. rangiert die Urlaubsregelung des Einzelarbeitsvertrages vor der entsprechenden Bestimmung des Bundesurlaubsgesetzes, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist.
Ja, genau so ist es.
Ach ja die Quelle für diese Erklärung ist übrigens das Buch "Die Prüfung der Industriemeister, Basisqualifikation" vom kiehl Verlag.
Also kann man sagen, immer wenn die Rechtsquelle für den Arbeitnehmer günstiger ist, so gilt das Günstigkeitsprinzip , ansonsten greift das Rangprinzip ?