Wann gilt das Rangprinzip und wann das Günstigkeitsprinzip?

1 Antwort

Rangprinzip:

Die ranghöhere Rechtsquelle geht der rangniederigeren Rechtsquelle vor; z.B. gelten die Bestimmungen eines Tarifvertrages vor den Regelungen des Arbeitsvertrages.

Günstigkeitsprinzip:

Die rangniedrigere Rechtsquelle geht der ranghören Rechtsquelle vor, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist (Abweichung vom Rangprinzip); z. B. rangiert die Urlaubsregelung des Einzelarbeitsvertrages vor der entsprechenden Bestimmung des Bundesurlaubsgesetzes, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist.

SlimShady1848 
Beitragsersteller
 13.04.2018, 13:20

Also kann man sagen, immer wenn die Rechtsquelle für den Arbeitnehmer günstiger ist, so gilt das Günstigkeitsprinzip , ansonsten greift das Rangprinzip ?

080386  13.04.2018, 14:08
@SlimShady1848

Ach ja die Quelle für diese Erklärung ist übrigens das Buch "Die Prüfung der Industriemeister, Basisqualifikation" vom kiehl Verlag.