Frage zu Ebay-Kleinanzeige. Wann ist Kauf rechtskräftig?
Hallo an alle,
ich verkaufe gerade eine Küche bei Ebay-Kleinanzeigen und ein Nutzer macht mir zu schaffen.
Folgendes Szenario mit Originalnachrichten:
a: Hi, würden Sie die Küche auch für 500 Euro abgeben?
b: Guten Morgen, Für 600 würde ich sie abgeben. Aktuell gibt es zwei Angebote für deutlich mehr als 600. Wäre also ein Entgegenkommen meinerseits.
(JETZT DER KERN DES PUDELS)
a: Hallo, (19:35) habe gerade erst Ihre Nachricht gelesen. Vielen Dank für das Angebot. Könnten Sie mir bis Morgen Zeit lassen, bzw. mir die Küche reservieren. Ich muss nachfragen... ist nicht für mich. Vielen Dank im voraus. Mario
b: Guten Abend, (19:37) Natürlich können Sie sich Zeit lassen. Es ist jedoch so, dass Mittwoch eine Dame kommt, die die Küche haben möchte. Sollte die sie nicht wollen, könnte ich Sie kontaktieren, falls dann noch Interesse besteht. Sie können sich also bis Mittwoch mit einer Entscheidung Zeit lassen.
Jetzt das Problem: Der nette Herr droht mit Anwalt etc., weil ich ihm sage, dass er die Küche nicht haben kann - zumind. solange, bis ich nicht weiß, ob die Käuferin die Küche haben möchte. Er gebe mir 5 Tage Zeit ihm die Küche auszuhändigen.
Meinem Rechtsverständnis nach ist seine Drohung völlig untragbar. Jedoch bin ich keine Experte. Wie auf einem Flohmarkt etc. ist kein Kaufvertrag zu stande gekommen. Natürlich ist das mit den 600€ schwammig formuliert, aber bevor er es angenommen hat, habe ich klar der anderen Käuferin den Vorrang gegeben. Wie ist die rechtliche Meinung dazu?
Danke schon einmal und einen schönen Restsonntag!
12 Antworten
Es wurde überhaupt kein Kaufvertrag abgeschlossen, sein Angebot war 500 Euro, dein Preis bei 600 Euro.
Du hast zwar gesagt, dass der mögliche Käufer bis Mittwoch Zeit lassen kann, aber gleich darauf hingewiesen, dass ein weiterer Käufer vorbeikommen möchte und eben nicht ausdrücklich für den Herr die Küche reserviert. Ein Vorkaufsrecht lässt sich daraus nicht ableiten.
Abgesehen davon, dass er Unrecht hat, würde ich mit diesem Interessenten sowieso keinen Kaufvertrag mehr abschließen. Wer sich so arrogant und rechtlich daneben äußert, da ist Ärger vorprogrammiert. Antworte einfach nicht mehr auf seine Anfragen.
es gilt immer noch Vertragsfreiheit, der Erste kommt zuerst. Du kannst die Küche an denjenigen verkaufen, der diese zuerst abnimmt, vor allem, wenn man auch die Wohnung räumen muß
Man muß sich nicht auf irgendwelche Zusagen verlassen, die Küche irgendwann mal abzuholen
Im Endeffekt haben wir diese zum Recyclinghof gebracht, weil die Wohnung eben leergeräumt werden mußte, weil der tolle Ebay Käufer gar nicht aufgetaucht ist.
Ebay Kleinanzeige ist nicht Ebay. Es gibt keinen gültigen Vertrag
Natürlich gibt es andere Interessenten, die nicht noch großartig Bedenkzeit benötigen & den Preis herunterhandeln
So gibt es keine übereinstimmenden Willenserklärungen.
Das ist ein Bluff, der Typ hat gar keine Handhabe. Ich würde den anzeigen wegen Nötigung, ich hoffe, Du hast noch keine Adresse veröffentlicht, so daß der doch noch auftaucht.
Falls doch, dann die Polizei rufen, da gab es beim großen Ebay schon Fälle mit angeblicher Gebotsabschirmung
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Adresse und Namen hat er Gott sei Dank nicht.
Weder hast die Küche speziell für diesesen Interessenten reserviert, noch hast Du ihm gesagt Du werdest sie ihm !! zum Preis von 600 Euro verkaufen.
Hallo, (19:35) habe gerade erst Ihre Nachricht gelesen. Vielen Dank für
das Angebot. Könnten Sie mir bis Morgen Zeit lassen, bzw. mir die Küche
reservieren. Ich muss nachfragen... ist nicht für mich. Vielen Dank im
voraus. Mario
Das ist lediglich Interessebekundung - jedoch keine Kaufzusage.
Ergo- wenn es ihm Spaß macht mit einem Anwalt zu drohen - soll er doch. Das würde eh ins Leere laufen.
Dem Anwalt wäre es egal. Er schickt ihm eine Rechnung und alles ist in Ordnung
Sein Verhalten ist absolut albern, denn bis jetzt ist noch keinerlei rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
Ihr habt bisher lediglich über einen möglichen Preis verhandelt, und ganz gleich wie schwammig oder genau die Preisaussage war, er hat noch keinerlei rechtlichen Anspruch auf die Ware.
dann schaffe ich mal einen Ausgleich und weil die Antwort korrekt ist:)
Entschuldigung für Pfeil runter, sollte nach oben sein. Die Maus hat "gezuckt".
alles gut, ich werde schon nicht daran sterben 😉