Schülerausweis nicht verlängert, trotz gültiger Monatsfahrkarte Strafe?

4 Antworten

Er hat jetzt mitlerweile den Schülerausweis verlängern lassen? Er hat bestimmt auch eine Frist genannt bekommen, als er erwischt wurde, diesen umgehend verlängern zu lassen und ihn dann nachzureichen. Nun müßt ihr zahlen, da führt kein Weg dran vorbei. Und schnellstens, sonst wird es mit jeder zahlungserinnerung durch Gebühren Verzugszinsen ect immer teurer.

Jewi14  09.04.2016, 17:07

"ihr" zahlen. Ich wusste gar nicht, dass es wieder Sippenhaft in Deutschland gibt.

AntwortMarkus  09.04.2016, 17:09
@Jewi14

Es ist egal wer zahlt. Dem Gläubiger interessiert das nicht, wo her das Geld kommt.

Jewi14  09.04.2016, 17:18
@AntwortMarkus

Das stimmt, den Gläubiger ist das egal. Aber dennoch kann nicht irgendjemand dafür haften.

Ich glaub auch dass da wohl kein Weg dran vorbeiführt zu zahlen, aber seit wann sind Monatskarten nur in Verbindung mit dem Schülerausweis gültig? Bei mir wollte den noch nie jemand sehen, wüsste nichtmal mehr wo meiner ist.

Wie alt ist der Sohn? Unter 18 Jahren? Das ist perfekt. Ohne dich jetzt mit rechtlichen und juristischen Details zu erschlagen.

Das erhöhte Beförderungsentgelt und die Forderung der Inkassobetrüger sind juristisch nicht durchsetzbar.

Was aber sehr wohl möglich ist, dass es zu eine Strafanzeige wegen Schwarzfahren kommen kann. Da aber Schwarzfahren immer Vorsatz voraussetzt und dein Sohn eben nur nicht den passenden Stempel von der Schule hatte, ist er nicht vorsätzlich schwarz gefahren

AntwortMarkus  09.04.2016, 17:10

Wäre er unter 18, aber schon 14, hätte er trotzdem zahlen müssen. Haääte der SOhn das nicht gekonnt, hätte es einen 30 jahre lang vollstreckbaren Titel gegeben.

Jewi14  09.04.2016, 17:17
@AntwortMarkus

Nein, muss er nicht! Wie du auf 14 Jahre kommst, ist mir ein Rätsel. Das BGB kennt nur nicht geschäftsfähig bis 7 Jahre, eingeschränkt geschäftsfähig 7-17 und voll geschäftsfähig ab 18. 

Was du mit Titel meinst, berührt aber eben das BGB. Ich weiß. für Laien schwer verstehbar.

Loragina 
Beitragsersteller
 09.04.2016, 16:59

Er ist über 18J. Ich denke die Pubertät ist etwas spät dran.

Jewi14  09.04.2016, 17:02
@Loragina

Das ist natürlich ganz blöd, dann ist er voll geschäftsfähig und im muss für sein Handel gerade stehen. Ausweis nicht verlängert, beim 1. Mal (wäre mit 10 Euro Bearbeitungsgebühr davon gekommen) nicht reagiert und erst beim 2. Mal endlich mal aufgewacht.

Machen kann er erstmal nicht sehr viel, die Fehler liegen eindeutig auf seine Seite. Er kann bestenfalls die Forderung von Inkassobetrüger auf fragwürdige Posten durchschauen und ablehnen

Loragina 
Beitragsersteller
 09.04.2016, 18:00
@Jewi14

Ja die Vorwürfe sind absolut legal. Er hätte Handeln müssen. Aber was meinst du mit ,,
Forderung von Inkassobetrüger auf fragwürdige Posten durchschauen und ablehnen

Zögert es nicht auf 1 oder 2 Wochen aus.
Meinem Bruder ist etwas ähnliches passiert. Der Kontrolleur hat grundlos seine Daten auf.
Dann kam ein Brief er sei schwarz gefahren.
Wir haben eine Kopie + drei Zeugenberichte geschickt., außerdem war die Bahn Videoüberwacht.
Die Nachricht die kam war dann.
Ja tut und leid dass ihr Sohn in so einem Vorfall verwickelt ist trotzdem bitten wir Sie die 60€ bis.... Zu überweisen, da sie die 12 Tage Frist nicht eingehalten habt.
Reine Abzocke
Traurig so tief sind die gesunken nur Geld

Loragina 
Beitragsersteller
 09.04.2016, 18:05

Das ist reine Ab zocke, denn der Schülernachweis zeigt ja eindeutig das er Schüler auch zu diesem Zeitpunkt war. Ohne dieses Schriftstück von der Schule könnte man den Schülerausweis ja auch gar nicht verlängern. Und der Ausweis wurde ja verlängert.