Ab der wie vielten Woche zählt eine Schwangere als Schwanger beim Amt?
Vielleicht mag diese Frage seltsam erscheinen, aber ich frage das weil ich mit bekommen habe, dass das Amt Kinder erst ab dem 2. Lebensjahr als Person dazu rechnet.
Meine Freundin (19) ist schwanger (ungewohlt, trotzdem wundervoll) in der 8. Woche. Ich (20) bin gerade Ausbildungssuchend. Wir wollen eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen. Deswegen die Frage: Ab wann erkennt das Amt die Schwangerschaft also an?
Und können wir einfach so einen Antrag stellen? Wir wollten zur ProFamilia gehen, zur Beratung. Aber das geht erst nächste Woche.
Mit freundlichen Grüßen und Frohe Ostern Alcathr
3 Antworten
ab 13 te schwangerschaftswoche besteht der mehrbedarf bei hartz 4.
hier ein link.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697d60f2bb24.php
brauchst nur hartz 4 schwanger u 25 bei google einfügen, da findet man viele infos.
Anerkannt wird die Schwangerschaft sobald diese festgestellt wird und sie über einen Mutterpass verfügt und das dem Jobcenter mitgeteilt hat !
Mehrbedarf für Schwangerenbekleidung und der schwangeren Mehrbedarf steht ihr ab der 13 SSW - zu.
Eine eigene Wohnung steht euch spätestens ab der Geburt des Kindes zu,in der Regel wird diese aber schon vor der Geburt genehmigt. Die Wohnung würde ca.60 qm - 65 qm groß sein dürfen,weil die meisten Jobcenter es nicht für nötig halten,einem Baby schon 15 qm Wohnraum zuzugestehen.
Du willst mit deiner freundin zusammenziehen wenn sie ein baby hat und du eine Ausbildung suchst. Ihr seit beide junge Frauen und wollt sicher noch Freunde finden und zumindest du willst sicher auch mal party machen.
Wie lange soll das gutgehen? ein kind sollte zuhause eine basis finden, lass lieber deine freundin alleine irgendwo einziehen und zieh in die Nachbarschaft. helfen kannst du ihr immer noch, aber wenn ihr eure wohngemeinschaft dann nach deiner ausbildung mal auflösen solltet oder noch schlimmer du gehst weg weil du ne ausbildung weiter weg bekommst ... sie steht dann aleine da muss zum amt rennen alles neu beantragen - das kind muss mit der situation klarkommen....erspart dem kind den ärger und zieht erst garnicht zusammen