80% Schwerbehindert/ Unterhalt
Mein Freund hat durch Krebs 80% und zahlt regelmäßig den Unterhalt an seine Kinder. Nun ist es soweit das er der Belastung (psychisch) nicht mehr standhält und möchte von 40/h die Woche runter auf 30... Er war schon mal in Behandlung wegen Depressionen gleich nach der Diagnose. Jetzt ist meine Frage seine Ex ist sehr an dem Unterhalt interessiert, (normal würde ich es anders ausdrücken) kann sie dagegen vorgehen? Oder besser hätte sie Erfolg? Ich bedanke mich schon mal im vorraus :)
3 Antworten
Der Grad der Behinderung (GdB) selbst sagt allein nichts darüber aus, ob die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. (je nach Höhe des GdB gelten bestimmte "Schutzbedingungen" bezüglich des Arbeitsplatzes bzw. "Vergünstigungen"...).
Eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit/ Erwerbsunfähigkeit...(ggf. Erwerbsunfähigkeitsrente) würde durch ärztliche Gutachten etc. festgestellt werden können/ müssen.
Unterhaltsleistungen berechnen sich an der Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen. Verringert sich sein Einkommen nicht durch seine eigene Schuld, könnte auch der zu leistende Unterhalt geringer ausfallen - er wäre dann nicht oder nicht mehr in vollem Umfang "leistungsfähig". - Dagegen könnte auch der Unterhaltsempfänger dann nichts ausrichten.
Aber: sollte gegen den Unterhaltspflichtigen ein Unterhaltstitel vorliegen. müsste er diesen erst "anpassen" lassen (Abänderungsklage), um dann auch tatsächlich weniger zahlen zu "dürfen".
der med. Dienst wird seine Leistungsfähigkeit einstufen, er soll sich keine extremen Sorgen machen, gerad bei Krebserkrankungen gibt es unheimlich viele Vergünstigungen in Bezug auf Lohnausgleich, Wiedereingliederungshilfen und so wird er den Unterhalt wahrscheinlich bequem leisten können.Je nach Behandlung ist ja auch der Behinderungsgrad eie gewisse Zeit gestaffelt .Der sich ja zum Glück ,meist positiv verändert.
Auch viele Arbeitgeber stellen gern arbeitsfähige Krebs erkrankte ein, da die oft einen Lohnkostenzuschuss erhalten, weil man den einzelnen Erkrankten ein normales Leben zubilligt, damit sie sich nicht aufgeben.
Du:::: kann sie dagegen vorgehen? Oder besser hätte sie Erfolg? .. versteh ich nicht ganz, denn sie kann ja nur entsprechend der med. Gutachtens argumentieren u. dann nach der Leistungsfähigkeit des Schuldners Unterhalt erhalten.
Wenn durch die Behinderung eine Beschäftigung nicht mehr in Vollzeit ausgeübt werden kann, besteht Anspruch auf Teilzeitarbeit (und ich meine, das hat Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen). Hier wird das gut erklärt: http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/Schwerbehinderung/Arbeitszeit/arbeitszeit_node.html
Ich konnte leider keine Erklärung finden, wie stark die Behinderung nun genau ausgeprägt sein muss oder welcher Art sie sein muss, aber ich denke mal 80% sprechen schon für sich. Ich hoffe für euch, dass es klappt. 40 Std. sind, selbst wenn man gesund ist, nicht immer leicht.
Danke schön :)