Heizkostenabrechnung Eigentümergemeinschaft?

4 Antworten

Wer die Abrechnung erstellt ist völlig wurscht. Nur korrekt sollte sie sein.

Aus meiner Sicht muß hier nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden weil Vermieter und Mieter nicht gemeinsam im selben Haus Wohnen.

Ich darf zunächst auf § 1 der HeizkostenV verweisen. Also kommt sie zur Anwendung.

Ich würde prinzipiell eine Fachfirma mit der Erstellung der Heizkostenabrechnung beauftragen. Du kannst nicht mal eben nach Gutdünken die Heizkosten ausrechnen, insbesondere da gemeinschaftlich genutzte Anlagen entsprechend aufgeteilt werden müssen.

In meiner WEG habe ich beim Kauf der Wohnung schon gefragt wie das gemacht wird. Wäre es anders gelaufen, hätte ich mich wohl eher von einem Kauf distanziert.

Warum übergibt die Eigentümergemeinschaft, Abrechnung Heizung und Warmwasser nicht an eine Fachfirma? Brunata, Ista, Metrona, Minol usw. Entweder wenn machbar Wärmemengenzähler oder Wärmemesser an jedem Heizkörper. Dies Firmen machen "neutral" für jeden die Abrechnung und Ihr seit rechtlich auf der sicheren Seite???

DreiGegengifts 
Beitragsersteller
 20.09.2016, 19:18

Warum übergibt die Eigentümergemeinschaft, Abrechnung Heizung und Warmwasser nicht an eine Fachfirma?

Wegen den hohen laufenden Kosten trotz geringer Folgeleistung.

und Ihr seit rechtlich auf der sicheren Seite???

Nein^^ Diese Firmen übernehmen keinerlei rechtliche Verantwortung.

Wer die Abrechnung erstellt ist völlig egal, wichtig ist, daß sie stimmt.

Auf welche Weise werden denn die Heizkosten ermittelt?

DreiGegengifts 
Beitragsersteller
 19.09.2016, 19:56

Wärmemengenzähler