6 Wochen im neuen Job, dann Krank - Deutsche Post

5 Antworten

Entgeltfortzahlung hat der ArbG zu leisten, da du länger als 4 Wochen beschäftigt bist. Wenn du einen befristeten Vertrag ohne Kündigungsklausel hast, geht es "nur" um eine evtl. Verlängerung. Sollte eine Kündigungsmöglichkeit geregelt sein, kann innerhalb der ersten 6 Monate unabhängig von der Probezeit natürlich auch ohne Angabe von Gründen eine Kündigung erfolgen. Dies nicht, um dir Angst zu machen, sondern um zu verdeutlichen, dass die Probezeit níchts mit der Wartezeit gem. Kündigungsschutzgesetz zu tun hat.

Wie der ArbG letztlich mit einer AU innerhalb der ersten Wochen und Monate umgeht, kann man nie vorhersehen. In jedem Fall besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung ab dem 29. Beschäftigungstag gem. EntgFG

Du wirst entweder eine Krankmeldung vorlegen müssen oder arbeiten gehen. Das dürfte klar sein.

Warum bist Du heute nicht zum ARzt, wenn Du doch frei hattest? Wer sagt denn, dass er Dich krank schreiben muss? Vielleicht hätte er Dir einfach was gegeben und dann wäre es nach kurzer Zeit besser geworden?

Wenn Du kannst, dann geh morgen arbeiten und anschließend zum Arzt. Dein Vertrag wird trotzdem verlängert, auch wenn Du mal 2 oder 3 Tage fehlst. Wenn Du aber immer wieder ein paar Tage fehlst, bist Du ganz schnell weg.

Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber ist eine Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses von 4 Wochen (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 3 Abs. 3).

Der Arbeitgeber zahlt längstens für die Dauer von 6 Wochen bei Erkrankung aus ein und demselben Grund, danach (und auch ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung während der Erkrankung) bezahlt die Krankenkasse das Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttoverdienstes (maximal 90 % vom Nettoverdienst) abzüglich Arbeitnehmerversicherungsanteile.

Wenn Du - verständlicherweise - Angst um Deinen Arbeitplatz hast, lass Dich von Deinem ARzt außerhalb der ARbeitszeit therapieren - vielleicht hilft das ja ohne Krankschreibung.

Leider gilt das Kündigungschutzgesetz erst ab einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten; das hilft Dir in Deiner Situation also noch nicht (oder nur sehr wenig). Aber Du solltest Dich vielleicht auch einmal an den Betriebsrat um mögliche Unterstützung wenden - den hat die Post ja!

DerCAM  03.07.2013, 02:27

Kündigungschutzgesetz

Sehen die befristeten Dreimonatsvertraege der Post ueberhaupt eine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung nach Ablauf der dort anscheinend vereinbarten einmonatigen Probezeit vor?

blondie1705  03.07.2013, 08:01
@DerCAM

Innerhalb der 3 Monate kann normalerweise nicht gekündigt werden, solange Du ordentlich arbeitest und Dir nichts zuschulden kommen lässt. Es werden nur hin und wieder Aufhebungsverträge gemacht, die aber immer auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgen.

Familiengerd  03.07.2013, 17:43
@blondie1705

@ blondie1705 und DerCAM:

Wegen "Kündigungsschutz":

Das ist natürlich vollkommen richtig, da wird zwar ncihts zu gesagt, aber Kündigungsvereinbarungen sind da wohl unwahrscheinlich.

Mein Fehler: hab' ich zu wenig beachtet! :-((

Wenn Du nicht zum Arzt gehst und stirbst, dann funzt Dein Plan nicht.. Wenn Du zum Doc gehst und dieser Dir helfen kann, dann ist doch alles gut. Dann kannst Du sogar weiter arbeiten. Welche Entscheidungsschwierigkeiten hast Du denn da noch?

alex1984bo 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 22:50

ich habe Angst davor dass die mich hinterher nicht verlängern wegen den Krankenschein oder so. Da ich ja auch erst in der sechten Woche bin...also ganz frisch noch dabei

Anbei  02.07.2013, 23:17
@alex1984bo

Das habe ich verstanden.

Solange Du zögerst zum Arzt zu gehen geht es Dir wohl noch gut genug. Wenn Du aber wirklich krank bist, dann stirb nicht den Heldentod, sondern geh zum Arzt und chill.

Wenn man krank ist, hat man in jedem Fall das Recht, von der Arbeit fern zu bleiben. Allerdings solltest du zum Arzt gehen und dir ein Attest geben lassen. :)