Kann ich einen Vollzeitjob und nebenher einen teilzeitjob haben?
Hallo ,
kann ich neben meinem Vollzeitjob einen Teilzeitjob haben ?
Vollzeitjob sind normal 39,5 Std pro Woche und teilzeitjob sind 15 Srd pro Woche.
Wie mache ich das mit der Lonsteuerkarte ? Die Lonsteuerkarte hat ja üblicherweise mein Vollzeitjob Arbeitgeber.
gruß
8 Antworten
Grundvoraussetzung ist, dass dein Hauptarbeitgeber zustimmt. Einfach mal im Arbeitsvertrag nachlesen, ob du dir eine Genehmigung geben lassen musst. Meistens ist das so. Neben einen Vollzeitjob kannst du sowohl einen sogenannten Minijob ( bis maximal 400,-- ) aber auch einen sozialversicherungpflichtigen Job haben.
Bei einem Minijob braucht du keine Lohnsteuerkarte. Der Arbeitgeber führt pauschale Abgaben hab. Manche legen die 2% Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer um, ansonsten bleibt dir dein Brutto als Netto übrig.
Ist der zweite Job SV-pflichtig -wenn du über 400 € verdienst, werden die üblichen Abzüge vorgenommen und auch Lohnsteuerberechnet. Da du deine Lohnsteuerkarte beim Hauptarbeitgeber hast, musst du eine zweite beantragen. Die lautet allerdings auf Steuerklasse 6 und bedeutet, dass du einen sehr hohen Lohnsteuerabzug hast. Beim Lohnsteuerjahresausgleich kannst du dir da sicherlich wieder einiges zurückholen. Man musst mit etwa 50% Abzügen rechnen.
Da es sich sicherlich nur um einen "Minijob" handelt der kein großes Einkommen erbringt, solltest du dich nicht groß sorgen. Gehe zum Finanzamt, melde deinen Nebenverdienst an und lass dir die Steuer für deine Gesamteinnahmen und deren Abzüge ausrechnen. Frage aber vorher deinen "Hauptarbeitgeber". Dessen Erlaubnis benötigst du, da das ansonsten einen Kündigungsgrund liefern könnte, da deine "Erholungszeiten" für den Hauptberuf angeblich nicht mehr ausreichen.... Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Chiliheadz.
Hallo, du kannst zu deinem Vollzeitjob noch einen 400 Euro Job bzw. Mini-Job machen. Dazu brauchst du keine Lohnsteuerkarte solang du eben unter 400 Euro bleibst. Du brauchst aber deinen Sozialversicherungsausweis, den wollen die meisten Arbeitgeber sehen. Viel Glück!
klar kannst du das. solltest nur vorher in deinem Arbeitsvertrag nachlesen, ob du das darfst bzw ob dieser genehmigungspflichtig ist. Der Chef vom Nebenjob meldet dich ganz normal an, max. € 400.- führt die Lohnnebenkosten ab und jut ist. Dein Hauptjob darf nur nicht darunter leiden!!!!!!
Du kannst eine zweite Lohnsteuer beantragen, musst das vorher aber mit deinem Chef absprechen, denn der kann dir auch verbieten Teilzeit zu arbeiten.