Kann mein Lebensgefährte nicht in die WBS-geförderte Wohnung einziehen?
Hallo,
ich wohne seit zehn Jahren in einer WBS-geförderten 3-Raum-Wohnung. Damals bin ich als Studentin mit meinem damaligen Freund eingezogen. Dieser zog vor nun mehr fünf Jahren aus und ich wurde Alleinmieterin. In der Zwischenzeit hat die geförderte WBS-Miete den Wert der normalen Miete überschritten, sodass ich mit keinen WBS mehr beantragt habe. Heute würde ich auch keinen mehr bekommen.
Nun wollte ich meinen neuen Lebengefährten als Untermieter anmelden und mir wurde gesagt, dass ich das nur dürfe, wenn er einen WBS vorweisen könne oder nach 2022, wenn die Förderung ausläuft. Nun fände ich es wirklich schade so lange zu warten oder ihn zu bitten seinen unbefristeten Vertrag zu kündigen, um einen WBS zu bekommen. Muss ich mir jetzt einen ärmeren Freund suchen? Außerdem dachte ich, dass die Förderung eh schon abgelaufen ist, weil ich ja die normale Miete zahle. Was sind unsere Möglichkeiten?
Vielen Dank schon einmal für gute Antworten!
3 Antworten
Ganz einfach. Der Eigentümer erhält bis 2022 Fördergelder und hat sich im Gegenzug verpflichtet, die Wohnung nur an Menschen mit niedrigem Einkommen (die einen WBS haben) zu vermieten.
Würde er dieser Verpflichtung nun nicht nachkommen, wäre das Vertragsbruch seinerseits und die Fördergelder müssten zurück gezahlt werden.
Zieh Du halt zu Deinem Schatzi oder sucht Euch gemeinsam ein neues Nest. Oder er behält offiziell seine Wohnung und ist überwiegend bei Dir ohne fest da zu wohnen.
Hier ein Link der Stadt Münster, der vielleicht für dich ganz informativ ist.:
http://www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/mietpreis-und-belegungskontrolle-bei-sozialwohnungen.html
Unser Sohn studiert noch und hat bei unserer Stadt einen WBS beantragt und auch erhalten. Auf der Suche nach einer Wohnung konnte er durch das Wohnungsamt ein entsprechendes Apartment mieten, das auch - laut Mietvertrag - nur für eine Person gedacht ist. Seine Freundin wollte sofort mit einziehen, was nicht nur die Eigentümerin, sondern auch die Vewaltung/Stadt verweigert hat.
Erkundige dich genau, da es sich ja weiterhin um eine entsprechend geförderte Wohnung handelt. Falls ihr "schlafende Hunde" weckt, kann es sein, dass die jetzige Mieterin der Wohnung die Kündigng erhält, da sie keinen WBS vorweisen kann und darüber hinaus die Wohnung für eine Person zu groß ist. Darüber hinaus sind gerade diese Wohnungen nur für Menschen mit niedrigem Einkommen gedacht und ich persönlich würde niemals in einer mit Fördermitteln finanzierten Wohnunung wohnen wollen, weil sie mir einfach nicht zusteht !
Ich glaube dir sofort und kann dich gut verstehen, man zieht nicht mal ebenso aus. Deshalb erkundige dich lieber vorsichtshalber an kompetenter Stelle, damit du nicht eines Tages eine böse Überraschung erlebst.
Andere Wohnung suchen. Oder nicht zusammenziehen.
Bitte nur sinnvolle Antworten! :)
Also gut: Ja, entweder suchst Du Dir einen ärmeren Freund, der einen WBS bekommt. Oder Ihr könnt in dieser Wohnung nicht zusammenziehen. Dann bleibt getrennt wohnen - oder halt eine andere Wohnung suchen, die keinen WBS benötigt.
Es gibt keine anderen Möglichkeiten!
Ich zahle seit acht Jahren die Miete aus dem Mietvertrag plus Erhöhungen und habe gar keine Förderung mehr bekommen. Bis vor einem Jahr hätte ich auch locker noch einen WBS bekommen. Ich nehme niemanden was weg. Und ich wohne, wie gesagt, auch schon zehn Jahre in der Wohnung. Da zieht man nicht mal eben so aus. Die Stadt, in der ich wohne, hat auch eher ein Wohnungsmangelproblem.