! (Erweiterten) Wohnberechtigungsschein bekommen!
Hallo also im großen und ganzen gesagt ist meine Wohnung 3 qm zu groß. Nur leider schon komplett eingerichtet , weil mir gesagt wurde, dass ich den wbs aufjedenfall bekomme. Das ist aber nur der normale für 50 (55 qm)
meine Wohnung ist 58 qm groß der WBS geht aber bis Maximal 55 qm.
Als Option wurde mir ein erweiteter WBS nahe gelegt. " Ein seperater Schlafraum" sprich ein normales Schlafzimmer ( beinhaltet 10 qm zusätzlich).
So den Würde ich bei Astma oder Hausstauballergien bekommen.
Jetzt war ich beim Hautarzt der hat festgestellt das ich gegen alles was mit Milben Hausstaub Pollen zutuen hat allergisch bin.
Der meint es ist trotzdem medizinischnicht Notwendig für eine Bescheinigung, dass ich einen seperaten Schlafraum benötige.
Kann mir jemand weiter helfen wie ich an die 10 zusätzlichen qm komme oder wie ich trotzdem in die Wohnung einziehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
TK
4 Antworten
Irgendetwas stimmt hier nicht! Man kann eine Wohnung, die nur mit WBS zu beziehen ist, erst dann überhaupt anmieten, wenn man den hierfür erforderlichen Schein tatsächlich auch hat. Du hast alles bereits eingerichtet? Dann hast Du doch sicher schon einen Mietvertrag unterzeichnet. Im Nachhinein kannst Du nichts mehr ändern. Mich wundert auch Deine Aussage:"weil mir gesagt wurde, dass ich den wbs aufjedenfall bekomme" WER hat das denn gesagt? Wenn diese Aussage tatsächlich von der Wohngeldstelle gekommen ist, dann würde ich besagte Person einmal darauf ansprechen. Sinnvoll ist es aber, wenn Du diese Aussage auch beweisen kannst. Denn ungesicherte Zusagen sollten von dort nicht kommen. Und was ist mit dieser Aussage:"Als Option wurde mir ein erweiteter WBS nahe gelegt." Wer sagt denn das? Auch jemand von der Wohngeldstelle? Das stimmt zwar. Aber Du solltest Dir in Zukunft besser alles schriftlich geben lassen. Und im Nachhinein ist es sowieso schwierig, solche Sachen zu regeln. Du kannst die Wohnung nicht mehr verkleinern und auch sonst keine "Tricks" anwenden. Eine legale Möglichkeit wäre es, die Wohnung exakt zu vermessen, ob die Maße wirklich stimmen. Vielleicht hast du Glück und es hat sich jemand hier vertan. Auch kannst Du noch eine zweite ärztliche Meinung einholen! Eventuell kannst Du höchstens nur einen Teil der Wohnung mieten. Das hieße, Du benötigst einen WBS-berechtigten Mitmieter. Aber da Du ja schon die Wohnung komplett eingerichtet hast, nehme ich an, dass Du den Mietvertrag schon unterschrieben hast. Wenn nun der Eigentümer Dir die Wohnung trotz fehlendem WBS überlassen hat, ist das zunächst einmal sein Problem. Es könnte aber für Dich eins werden, wenn er Dir deshalb sofort wieder kündigt.
So also meine Oma hat vorher in der Wohnung gewohnt die hatte auch nur einen normalen WBS. Ich bin ein Azubi. Mein Verieter sagte mir es wird kein Problem die wohnung und den WBS zu bekommen und der Herr am Telefon von der Wohnberechtigungsscheinabteilung sagte auch das es eigentlich kein Problem sein Sollte. Er wusste ja nicht das die Wohnung 58 qm groß ist. Also 3 qm zu viel. Darauf wurde ich auch nicht aufmerksam gemacht.
Ich konnte den WBS vorher nicht holen weil der Kollege vom Amt nicht da war und ich dann erst einen Termin bekommen habe. Und nein der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Wir haben ein gutes freundschaftliches Verhältnis zu unseem Vermieter deswegen kam mir die Option Freistellung gelegen. ( hat mir die Person vom Amt und mein vermieter auch gesagt dass das gehen Würde.
So eine 2. Meinung vom Arzt hole ich mir noch.
Unt ich habe die Wohnung eben etwas großzügig vermessen und ich habe den Balkon mit 25 % dazu gerechnet. Ich habe 53,98 m² heraus. Bis 55 m² daf ich diese Wohnung ohne Probleme beziehen.
Soll ich den Vermieter dadrauf ansprechen oder sollte ich erstmal zum Arzt?
Da ich bei keinem Hautarzt einen Termin bekommen habe oder ich einfach so vorbei kommen durfte, bin ich nochmal zu dem Hautarzt gegangen wo ich war um mit dem zu reden. Ein Griff ins leere der wollte einfach nur den nächsten Patienten dran nehemn und das wars.
So meine Mutter Wohnt unten drunter ist langzeitkrankgeschrieben und wurde aufgrund vom athrose, mehreren Bandscheiben op´s nur noch Krankgeschrieben und dass zu Recht Sie bekommt die Wasserflasche nicht auf wenn diese noch komplett geschlossen ist.
Ist es über eine Bescheiniugung vom Arzt in der irgend etwas in der richtung betreuen oder ähnliches torotzdem für die wohnung berechtigt zu sein ?
Mach doch einfach mal folgendes: Nimm ein Zollstock und miss die Wohnung akkurat auf den cm2 aus, in vielen Fällen ist die Wohnung nämlich gar nicht so gross, wie vom Vermieter angegeben. Dann brauchst du gar keine Klimmzüge machen, und 3 qm2 sind nicht viel. Da hat sich ein Vermieter mal schnell vermessen.
Da wird doch mit alles Tricks gearbeitet.
Wenn Du jetzt die wirklich exakten Messwerte der Wohnung vorliegen hast, dann solltest Du zunächst einmal Deinen Vermieter darauf ansprechen. Er sollte dann noch einmal nachmessen. Falls die Angaben korrigiert werden müssen, dann sollte er das auch tun. Dann kannst Du einen erneuten WBS-Antrag stellen. Aber Achtung! Nicht schummeln! Es könnte amtlich nachgemessen werden! Unabhängig davon kannst Du trotzdem schon mal einen anderen Arzt kontaktieren. Besser ist besser! ;-)
Das Problem bei solchen schwammigen Aussagen ist oft, dass sich die Menschen zu sehr darauf verlassen.
Ein Fachmann sollte einen schon auf solche wichtigen "Kleinigkeiten" wie die genaue Begrenzung der Wohnungsgröße hinweisen. Sprich ihn noch mal darauf an!