Unverschuldeter Unfall, Polizei verständigt, was muss ich jetzt tun?
Hallo, gestern war ich in einen Unfall verwickelt, ein Auto ist mir hinten in mein Auto gerammt auf der Autobahn und der Unfallgegner ist 100 prozentig schuld. Der Unfallgegner hat sein Auto bei Europcar gemietet. Wir haben die Polizei verständigt, welche die Personalien aufgenommen hat und ein Protokoll verfasst hat, das der Gegner unterschreiben sollte. Die Polizei hat gemeint, der Gegner muss seiner Versicherung jz dem Schaden melden, und die gegnerische Versicherung wird sich bei mir melden. Muss ich jz meiner eigenen Versicherung auch Bescheid sagen oder muss ich der gegnerischen Versicherung Bescheid geben oder abwarten? Muss ich schon mal in die Werkstatt für einen Kostenvoranschlag? Schaden ist nicht sehr groß.
8 Antworten
der Unfallverursacher muss den Unfall bei EuropCar melden. Dort ist das Fahrzeug versichert. Dort kannst auch nach dem weiteren Verfahrensweg fragen.
Es ist jetzt nicht zwingend nötig, daß du deine Versicherung informierst. Normaler Weise reicht es, wenn du die Ansprüche an die Versicherung des Unfallgeners richtest, wenn der eindeutig schuld daran war. Hatte ich auch einmal. Jemand ist ausgeparkt ohne zu merken, daß ich gerade vorbegefahren kam. Der hat auch sofort zugegeben, daß er nicht geguckt hatte. Lief alles über seine Versicherung und war gut. Viele Vesicherungen bieten aber auch an, daß man denen jeden Unfall melden kann. Die kümmern sich dann auch für dich darum, daß die andere Versicherung den Schaden reguliert. Also, wenn du unsicher bist, informier die einfach mal zur Sicherheit.
Mmh ok
Du bist derart ahnungslos und unbedarft, dass auch ich dir anwaltlichen Rat empfehlen würde...!
Es gibt überhaupt keinen Grund, deine eigene Versicherung zu informieren; das ist schlicht Zeitverschwendung! Selbst wenn es zu Problemen mit der Regulierung käme, ließe sich der Fall immer noch nachmelden.
Was ich mich allerdings frage - warum bist du nicht bereits heute wegen eines Kostenanschlages in der Werkstatt gewesen!? Das ist so oder so der allererste Schritt. Dann meldet man sich über den "Zentralruf der Autoversicherer" (googele das!) und meldet den Schaden telefonisch bei der gegnerischen Versicherung an... die WICHTIGE Frage nach der Schadenhöhe kannst du ja aufgrund deines Werkstattbesuches ja beantworten.
Dann wird man dir mitteilen, wie die Vorgehensweise ist. Voraussichtlich wirst du den Kostenanschlag, evtl. eine Schilderung und den Unfallbogen an den Versicherer senden sollen/müssen. Ein Gutachten wird nicht erforderlich sein, das erfährst du aber auch schon in der Werkstatt. Dann sprichst du direkt am Telefon schon über "Leihwagen" und "Kostenpauschale".
Letztlich geht es nur noch darum ob und wann der Mietwagenkunde seine Schadenmeldung abgibt, aber da er dazu vertraglich verpflichtet ist, halte ich das für unproblematisch.
Alles wird Gut.
Ich empfehle Dir einen Anwalt einzuschalten, der das alles für Dich abwickeln wird.
Wenn die Schuldfrage - wie Du schreibst - eindeutig geklärt ist, wird der Verursacher die Kosten des Rechtsanwalts übernehmen müssen.
Das hat nix mit drohen zu tun.
Offensichtlich ist die Fragestellerin nicht so versiert in dieser Situation und da halte ich es für sinnvoll, diese Angelegenheit in versierte Hände zu geben.
Ist übrigens deutlich verlässlicher, als sich - wenn auch auf gutgemeinte - Internetratschläge zu verlassen.
Findest Du nicht auch?
Warum? Wenn man wegen jedes kleinen Unfalls gleich einen Rechtsanwalt bräuchte...
Ja die Polizei hat gemeint, normalerweise ist der hintere Schuld
Als erstes deine versicherung verständigen, alles andere erfährst du bei deiner Versicherung
was hat seine Versicherung damit zu tun? Gar nix
normal nichts, aber es ist gut, wenn sie sich den Schaden auch angucken und protokollieren
Woher weißt du, was er dem Mietwagenunternehmen mitgeteilt hat?
Müssen sie nicht das Polizeiprotokoll abgeben? Das haben sie nämlich bekommen
er kann erzählen was er will, es existiert ein Unfallprotokoll seitens der Polizei. Bei Unfällen mit Mietwagen ist immer die Polizei zu holen. Steht auch in den AGB´s
warum immer gleich mit RA drohen?