5% Invaliditätsgrad bei schwerem SHT von Unfallversicherung geboten, kann das sein!
Meine Unfallversicherung bot mir 5% Invaliditätsgrad für meine Unfallfolgen wie schwerem Schädelhirntrauma mit 4 Hirnblutungen, Karlottenfraktur, Jochbeinfraktur. Sie schreiben sie möchten die Angelegenheit schnell und unbörogratisch erledigen, da der angeschriebene Neurologe die Erstellung des Gutachtens zu den angegegebenen Konditionen nicht möglich wäre, deshalb würden sie es ohne Begutachtung so vorschlagen. Ist das nicht eine Frechheit, kann mir jemand eine Stellungsnahme oder einen Vorschlag sagen. Bin über jede Antwort dankbar
2 Antworten
Hallo, Ja, das kann sein. Da ich dein Bedingungswerk nicht kenne, kann ichbezogne tiefere Auskunft geben. Wieviel invaliditätsprozente hat der Unfallärztin festgestellt. Du kannst auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Da die Verletzungen nicht der Gliedertaxe entsprechen, müssen Fachleute die Invalidität fest stellen. Bei dir ist es der unfalldurchgangsarzt.
Beste Grüsse Dickie59
Hallo, wollte nur kurz berichten, bin jetzt zur Anwältin für Versicherungsrecht gegangen, (bei manchen Rechtschutzversicherungen ist dieser Dienst enthalten), sie sagte das hätte sie ja noch nie erlebt, schnell und unbürogratische Abwicklung! Sie schrieb jetzt mal der Versicherung. Mal sehehn was raus kommt.
Das ist ja völlig daneben! Mein Tipp: werde Mitglied im Sozialverband Deutschland. Die gibt es in jeder größeren Stadt in Deutschland, Mitgliedsbeitrag für eine Einzelperson beträgt 5 € im Monat. Die können Dich beraten und auch alles nötige veranlassen, gegebenenfalls legen sie auch Widerspruch ein............wenn es muss, gehen die sogar bis vor's Sozialgericht.
Ein Versicherungsvertrag ist ein individualrechtlicher Vertrag, die Gewerkschaft hilft laut Satzng bei arbeitsrechtlichen und sozailrechtlichen Sachen nur für Gewerkschaftsmitglieder. Es ist möglich, das eine Verbraucherzentrale gegen Gebühr helfen kann, das einfachste ist erst einmal überhaupt einen Widerspruch einzureichen, die Begründung kann ja nachgereicht werden. Die emotionalen Aussagen werden dir nicht weiterhelfen. Ein Versicherungsmakler könnte Dir helfen, wenn er den Vertrag vermittelt hätte, die Ausschließlichkeit hat hier die Füße gegen den eigenen Versicherer still zu halten.
Beste Grüße
Dickie59
Hallo Loki, der VDK unternimmt bei Versicherungen gar nichts, sie setzten sich nur bei gesetzlichen Angelegenheiten für einen ein wie Behindertenausweis/grad oder Erwerbsunfähigkeitsrente. aber trotzdem Danke für Deine Antwort! Gerda 1961
Hoi.
Bei einer privaten Unfallversicherung geht es nicht vor das Sozialgericht, sondern vor das Amts- oder Landgericht.
Allerdings ist der SoVD immer ein guter Tipp, aber auch der VdK oder eine Gewerkschaft oder sogar eine Verbraucherzentrale können helfen.
Ciao Loki