3D Druck Services auf eBay privat illegal?
Hallo,
Ich bin Student, 19 Jahre alt. Um mir etwas nebenbei zu verdienen biete ich einen 3D-Druckservices auf ebay als Privatverkäufer an. Das hat einen Monat gut geklappt. Nun hat mir jemand geschrieben, der mich laut eigener Aussage beim Finanzamt melden will, da ich ihm nicht meine Gewerbeunterlagen zur Verfügung stelle (die ich als Privatverkäufer logischerweise auch nicht besitze) und weil ich laut seiner Aussage Steuerhinterziehung betreibe und ein Gewerbe für das was ich auf ebay mache, anmelden müsse. Die Produkte die ich verkaufe werden individuell hergestellt. Ich veranschlage keine MwSt..
Nun habe ich im Internet gelesen, dass es wohl sowas wie eine Freigrenze von 100€ gibt. Ich habe bisher ~70€ mit dem Service gemacht. Nebenbei bin ich an der Uni als HiWi angestellt (beim Freistaat Thüringen) auf 90€ Basis.
Nun meine Fragen:
Kann ich meinen Services so wie ich ihn führe ohne rechtliche Konsequenzen weiterführen? (Also unter 100€ pro Monat, als Privatverkäufer)
Muss ich Steuern nachzahlen/Betreibe ich wirklich Steuerhinterziehung?(ich mache keine Steuererklärung, da ich nur 90€ festes Einkommen habe (Uni) + eben diese ebay Verkäufe)
Muss ich ein Gewerbe anmelden, um den Service so führen zu können?
Leider kenne ich mich mit Gewerbe- und Finanzrecht kaum aus. Ich hoffe jemand hier kann mir helfen.
Liebe Grüße.
3 Antworten
Vielen Dank.
Das was du machst ist gewerblicher Handel. Somit musst du auch ein Gewerbe anmelden. Machst Du das nicht. Ist es Steuerhinterziehung
Bei 70 € fallen keine Steuern an. Für die Einkommensteuer greift die Härtefallregelung, für die Gewerbesteuer der Freibetrag und bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung. Wenn keine Steuer tatsächlich verkürzt wird, dann kann es auch keine Steuerhinterziehung sein. Aber mitteilen solltest du es dem Finanzamt schon.
Dankeschön. Was müsste ich denn tun, um alles so weiterzuführen wie bisher? Ein Kleinunternehmen anmelden?
Dem Finanzamt mitteilen, dass du gewerblich tätig bist, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, darin die Kleinunternehmerregelung wählen.
Kommen dieshingehend weitere Kosten auf mich zu, muss ich dann eine Steuererklärung machen?
Das du gewerblich handelst wurde schon geschrieben. Also weiter:
>Welche Strafe kann denn auf Steuerhinterziehung .. angewendet werden?
Nach einer Selbstanzeige gar keine. Du wirst nur die Steuern nachzahlen müssen. Lasse dich da vom RA oder FA beraten was du am besten machst.
Parallel, stelle jede gewerblich Aktivität ein, melde sofort eine Firma an, mache dann wie bisher weiter, aber gewerblich.
Alles klar, vielen Dank. Dann ruf ich morgen mal beim Finanzamt an und frage dort nach. Welche Strafe kann denn auf Steuerhinterziehung bei 70€ angewendet werden?