Darf ich nebenbei mit Grafikdesign Geld verdienen und muss dieses dann versteuert werden?
Ich betreibe neben dem Abitur in meiner Freizeit einen kleinen Grafikdesign-Service. Ich würde gern wissen, ob ich Einnahmen durch den Service versteuern müsste (ich gehe stark davon aus) oder ob diese unter den Grundfreibetrag fallen, sofern sie den nicht überschreiten?
Ich habe bereits versucht zu recherchieren und habe dabei unter anderem etwas zu künstlerischen nebenberuflichen Aktivitäten gefunden. Ich bin mir jedoch nicht sicher wie "künstlerisch" definiert wird.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Danke im voraus!
1 Antwort
Du musst ein Kleingewerbe anmelden. Steuerpflichtig wird Dein Einkommen, wenn Du 8.820 Euro als Lediger überschreitest.
Es gibt aber noch zwei weitere Fallen:
- Kindergeld:Eventuell wird das Kindergeld gekürzt oder gestrichen, dass Deine Eltern für Dich bekommen. Da habe die aktuellen Bedingungen gerade noch nicht gefunden.
- Mehrwertsteuer:Es ist unbedingt zu empfehlen, auf Mehrwertsteuerberechnung zu verzichten - auch wenn das Firmen als Auftraggeber nicht gerne sehen.Ansonsten musst Du monatlich Vorsteuer abführen und bekommst ganz schnell Steuerschulden.
Das Kleingewerbe ist unbedingt anzumelden - auch wenn Du unter der Einkommensgrenze bleibst. Du bist auch verpflichtet eine einfache Gewinn- und Ausgabenrechnung aufzustellen und deine Rechnungen fortlaufend zu nummerieren.
Da die Firmen, für die Du arbeitest, deine Belege beim Finanzamt vorlegen, bekommt das Finanzamt sowieso mit, dass Du existierst.
Da es noch jede Menge Dinge zu beachten gibt, hier ein Link dazu:
Kindergeld betrifft Dich bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, wenn Du noch in der Schule oder in der ersten Ausbildung / dem ersten Studium bist.
Beim Kindergeld ist 2017 die starre Einkommensgrenze entfallen. Solange Du nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitest, entsteht kein "schädliches Einkommen". Allerdings muss das Kindergeld mit hohen Zinsen zurückgezahlt werden, wenn man zwischendurch zu viel gearbeitet hat.
Die Rechnungen sollten da keine Angaben enthalten, die z.B. behauten, Du hättest in einem Monat 250 Stunden an einem Projekt gearbeitet.
Nicht zu vergessen:
Kindergeld muss beantragt werden. Ich glaube, sobald man volljährig ist, bzw. in Ausbildung ist. Das kann ich aber nicht sicher sagen. Da man aber Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen kann, ist das nicht so problematisch. Man merkt ja, wenn Deine Eltern das Geld nicht mehr bekommem...
Gut! Danke dir erneut für deine ausführliche Erläuterung, ich muss mich ebenfalls für meine Unwissenheit entschuldigen. :) Ich hab mir nun einiges zum Thema durchgelesen und bin auf den Begriff Freiberufler gestoßen. Mir wurde von Freunden (die selbst bereits ein kleines Start-up gegründet haben), ans Herz gelegt, dass ich mich mal bei der IHK beraten lassen sollte, ob ich qualifiziert bin Freiberufler zu sein. Dann müsste ich anscheinend nur eine Steuernummer beantragen und eine Einnahmenüberschussrechnung vorlegen. Oder sehe ich das falsch?
Danke Dir für deine Antwort! Entschuldige, aber ich möchte nur kurz klar stellen: Muss ich das Kleingewerbe also auch anmelden, wenn ich den Betrag nicht überschreite?
Ich werde in Kürze volljährig, also dürfte das mit dem Kindergeld kein Problem sein.