§31 verrat im gefängnis?

4 Antworten

und was hat Verrat mit §31 StGB zu tun, Herr Lassen?

Es geht um §31 BtMG, der besagt, dass:

"...wenn der Täter durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß die Tat ... aufgedeckt werden konnte, oder freiwillig sein Wissen offenbart, daß Straftaten von deren Planung er weiß, noch verhindert werden können.", sprich wenn er seine Mittäter "verrät".

So einfach ist das.

Dann lies' mal, was in § 31 StGB steht:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__31.html

Hochverrat ist etwas völlig anderes als das 'Verpfeifen' von Kumpanen.

Im Knast herrschen NATÜRLICH eigene Regeln! Warum sonst sitzen die dort? Weil die Jura studiert haben? Und unter Knastrologen gibt es auch Ehrenkodexe, das ist nun mal so. Und es kommt darauf an,w as du getan hast. Mit Kinderschändern wischt man dort den Boden auf, aber die werden von vornherein  isoliert :-(

Hast du zuviel Xatar gehört, dass du darauf kommst?

So viele Antworten und nur EINER hat nen Plan? §31 BtMG ist richtig! Andere Gesetze im Knast... alles klar, mit Paragraphen und so :D