Freund hat nur einmal Sieg Heil gerufen ist aber wirklich kein Nazi Polizei weiß dass ich weiß wer es war ich will meinen Freund aber nicht verpetzen?
Bin letztens mit 2 Kumpels in so einem Park saufen gewesen. Meine Kumpels haben dann so ein Spiel gespielt jeder brüllt abwechselnd einen dummen Spruch und einer hat dann irgendwann Sieg Heil gebrüllt. Er dachte echt da wäre sonst keiner und er ist auch kein Nazi. Aber da war so ein Mädchen und die wollte dann die Polizei rufen habe noch mit der diskutiert aber sie hat es dann doch gemacht. Die Polizei ermittelt jetzt weiß aber nicht wer von meinen Kumpels es war.
Allerdings weiß die Polizei dass ich genau weiß wer das war weil ich mit dem Mädchen noch diskutiert hatte. Jetzt will die Polizei dass ich meinen Kumpel verpetze aber ich will das nicht. Ich bin echt kein Verräter und er ist sonst auch nicht so
8 Antworten
Nun mach dir doch keinen Kopf deswegen. Stell dir mal vor, Du warst betrunken. Weil Du betrunken warst, war dir schlecht. Da bist Du mal schnell in die Büsche gegangen und hast dich erbrochen. Und genau in dem Moment ist der Spruch gefallen. Zum einen hjast Du den Spruch selber gar nicht wirklich mitgekriegt, und zum anderen hast Du nicht darauf geachtet wer in dem Momen was gerufen hat. Villeicht ist ja auch genau in dem Moment eine fremde 4. Person vorbeigegangen und hat den Spruch rausgehauen. Wer will das wissen ? Du jendenfalls nicht, denn Du warst ja in den Büschen.
Aber ob das so war, weisst nur Du allein.
Hallo MRCLBSN,
durch die Anzeige des Mädchens, hat die Polizei Kenntnis von folgendem Straftatbestand erhalten:
§ 86a StGB - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
- Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Da der Täter bisher nicht ermittelt worden ist, ist es Aufgabe der Polizei den Täter namentlich zu ermitteln.
Zu der Ermittlungsarbeit der Polizei gehört auch die Vernehmung von Zeugen.
Allerdings sind weder:
- Zeugen noch
- Beschuldigte
verpflichtet Angaben zur Sache zu machen. Wenn Du Deinem Kumpel nicht belasten willst musst Du dieses vor der Polizei auch nicht tun. Du musst nur gem. § 111 OWiG Angaben zu Deiner Person machen, mehr nicht.
Kann Dein Kumpel nicht als Täter ermittelt werden, wird das Strafverfahren halt eingestellt.
Etwas anders sieht die Sache aus, wenn Dein Kumpel als Täter ermittelt wird und Du eine richterliche oder staatsanwaltliche Vorladung als erhältst. Dieser Vorladung
- musst Du Folge leisten und
- Du bist zur Aussage verpflichtet, außer Du hast ein Zeugnisverweigerungsrecht, was z.B. dann der Fall währe, wenn Du Dich mit der Aussage selber belasten würdest oder mit dem Täter verwand oder verschwägert wärst
Aber wie gesagt, vor der Polizei musst Du lediglich Angaben zu Deinen Personalien, aber nicht zur Sache machen.
Schöne Grüße
TheGrow
Ich würde mich an deiner Stelle mit dem Mädchen anfreunden.
Sie hat zivilcourage und gehört nicht zu denjenigen, die einfach wegsehen oder in diesem Fall -hören. Respekt.
Im Gegensatz zu dem mutigen Mädchen ist dein "Freund" offenbar feige, wenn er sich nicht zu seinen Dummheiten bekennt und dich damit in die Bredouille bringt.
Was dich anbelangt, bist du gegenüber der Polizei nicht zu einer Aussage verpflichtet. Dennoch würde ich mir an deiner Stelle Gedanken machen. Hitler hat viele Kinder, Frauen und unschuldige Menschen grausam ermorden lassen und jede Menge Unheil über die Welt gebracht.
Eine so blöde Lobhuldigung mit so einem Spruch, verhöhnt die Opfer auf bittere Weise. Stell dir einfach mal vor, deine Freunde und Familie würde von jemanden ermordet und einige Jahre später mußt du erleben, dass jemand aus "Spaß" die Parole des Täters ruft.
Offenbar hast du keine Ahnung, was Denunzianten sind und es ist auch kein schlechter Witz Nazi-Parolen zu rufen. Aber wer gesellschaftliche und rechtliche Normen in verhöhnt, wird das wohl ohnehin nicht begreifen.
So ist es. Solche Leute kann ich nicht ausstehen, Leute wegen Dingen zu verpfeifen, die einem selbst nicht schaden. Vermutlich nur, um grundlos Leuten "ans Bein zu pissen" oder selbst irgendwelche Komplexe abzubauen.
Am Besten wäre es, wen du mit dem Freund reden würdest, dass er selbst zur Polizei geht, und die Situation erklärt. Wenn er Glück hat, wird die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Die Polizei muss bei Nazi-Symbolen immer ermitteln, und wenn du schweigst, dann machst du es nicht besser, da du ja einen "Straftäter" deckst.
Ja Das passiert, besonders im Suff sind Menschen viel enthemmter & Viele Menschen auch dümmer , auch sehr schlechter Humor ( wie hier) passiert ... außerdem oft kriegen Menschen auch Scherze "in den Falschen Hals"
Außerhalb des Gerichtssales musst Du Keine Angaben zum Vorfall machen ... nur deine Peronalien nennen ... es gibt weiterhin das Aussageverweigerungsrecht bei Selbstbelastung
Sie hat soviel Zivilcourage, wie Denunzianten, deren Hobby es ist Falschparker anzuzeigen. Alleine das Wort "Courage".. also bitte. Die Polizei zu rufen, weil Jugendliche offensichtlich einen schlechte Witz bringen.
Nein, man schreit nicht "Sieg heil" und das hätte sie auch deutlich machen und ihn zurechtweisen können. Sie scheint mir lediglich ZU gut auf Linie zu sein..