Kann ein Gefangener bei seiner Entlassung aus dem Gefängnis verlangen, dass die Briefe, die ins Gefängnis kamen, an seine Heimatadresse weitergeleitet werden?

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Er bekommt die Briefe ja ausgehändigt, da kann er sie selber mitnehmen. Wenn es ein zu großes Paket ist, um es zu transportieren, kann er es selbst zur nächsten Poststelle bringen und an sich senden. Da kann er dann auch für zukünftige Post, die vielleicht noch kommt, eine Nachsendeadresse hinterlassen.

Bitterkraut  30.06.2019, 15:53

Danke fürs Sternchen!

Eine Haftentlassung macht keinen Unterschied zu einem normalen Umzug. Zuständig für die Postzustellung ist die dt. Post und ein Nachsendeauftrag ist genauso wirksam wie bei jedem anderen Szenario. Das hat nichts mit verlangen zu tun, sondern ist ein ganz normaler Vorbereitungsprozess wie auch die Anmeldung von Müllabfuhr und Rundfunkbeitrag nach der Entlassung.

Nein. Die kann er aber mit nehmen.

Er muss vorher einen Nachsendeantrag bei der Post beantragen.

Oder der Gefangene sagt den Leuten die im schreiben einfach Bescheid, dass er jetzt woanders wohnt.

auch ein nachsendeantrag kann bei der Post gestellt werden