Kommen Einbrecher ins Gefängnis?
7 Antworten
Das Urteil spricht ein Richter. Es gibt G.s.D. keinen Katalog, durch den man ausrechnen könnte, ob sich eine Straftat lohnt. Die Höhe eines Urteils hängt von zu vielen Faktoren ab, als dass man hier pauschal antworten könnte.
Der Wirklichkeit am nächsten kommt wohl: Ja, das könnte sein.
Hallo Laura1808726!
Nicht unbedingt das kommt auf die genauen Umstände an.
Besonders wenn sie nicht vorbestraft sind haben sie auch eine Chance auf eine Strafe unter 2 Jahren
Und die kann auch zur Bewährung ausgesetzt werden, schönen Tag
Das Urteil spricht das Gericht.
Die Staatsanwaltschaft überlegt sich die möglichste Höchststrafe, für die begangene Tat und erhebt beim zuständigen Gericht Anklage:
Amtsgericht - Strafrichter -
Amtsgericht - Schöffengericht -
Landgericht - Kleine Strafkammer -
Landgericht - Große Strafkammer -
Landgericht - Schwurgericht -
Die Besetzung ist unterschiedlich.
Anbei das Amtsgericht eher für kleinere Dinge zuständig ist.
Bei einem Einbruch wird wohl das Landgericht zur aburteilung zuständig sein.
In der Urteilsfindung spielt die Schadenshöhe / Häufigkeit / Gründe / Schuld und natürlich die Beweislage eine große Rolle.
Am wichtigsten ist natürlich die Schadenshöhe.
Wenn du in 30 Häuser Eingebrochen bist und hast lediglich 6000 Euro erbeutet, ist dies weniger Schlimm als wärst du in 30 Häuser Eingebrochen und hättest mehrere 100.000 Euro ergaunert...
Nur zum Beispiel.
Natürlich spielen auch die Vorstrafen eine wichtige Rolle.
In der Regel werden Ersttäter sehr schwer ins Gefängnis kommen, zumal Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Vorraussichtlich man hat eine gute Sozialprognose (geregeltes Leben / keine Drogen / Einsicht / keine Straftaten / usw.)
Überwiegend kommen sie in die Wohnung.
Aber es gibt auch Ausnahmefälle:
Hängt ab von Vorstrafen, Schaden und ob die Hausbesitzer bedroht wurden. Also sehr wahrscheinlich.