Kann man wegen sowas Gefängnis kommen?
Man kann ja nicht , nur weil man normale Schulden hat , ins Gefängnis kommen.Wie sieht es aber mit Unterhaltsschulden aus?Ich habe gelesen , man kann deswegen ins Gefängnis kommen , aber wann genau?Und was ist , wenn der Unterhaltspflichtige in einem Mangelfall ist , sodass er garnicht zahlen kann?
5 Antworten
Ja, es ist möglich für Unterhaltsschulden ins Gefängnis zu bekommen. Die Anklage heißt dann "Verletzung der Unterhaltspflicht" §170 StGB. Es wird aber eher selten zur Anklage gebracht und kommt bei Anklage zu Verurteilungen. Es gibt aber Richter, von denen man weiß, dass sie das durchziehen.
Und ich kann dir auch einen konkreten Fall schildern, der allerdings schon über 15 Jahre zurück liegt. Mein Ex Mann hat 2 Kinder, eines mit mir und eines mit einer weiteren Beziehung. Er war im Ausland eine Weile und dann hat er in Deutschland eine Teilzeitarbeit angefangen und wohnte bei seiner neuen Freundin. Offizielle Schreiben hat er gerne missachtet, es gab auch einen Titel für beide Kinder, der erging, weil er sich bei Gericht nicht gemeldet hatte. Eines Abends bekam ich einen Anruf von seiner neuen Freundin, die Polizei stand abends vor der Tür und hat ihn mitgenommen.
Seine Neue und seine Mutter sprachen am nächsten Tag mit dem Haftrichter und es wurde ihm Unterhaltspflichtverletzung vorgeworfen. Der Richter vertrat die Auffassung, dass er mit dem Besitz des LKW Führerscheins mit Sicherheit eine Stelle als Kraftfahrer hätte finden können, mindestens als Fernfahrer werden jederzeit Leute gesucht und damit hätte er Unterhalt zahlen können. Das Jugendamt, das sein anderes Kind vertritt, hatte Anzeige erstattet. Sie wussten, dass sie auf den Richter bauen konnten.
Der Richter wollte ihn nur aus dem Gefängnis entlassen, wenn er die ganzen aufgelaufenen Schulden zahlt und danach den laufenden Unterhalt. Seine Mutter hat dann einen Kredit aufgenommen und er kam frei, fand auch bald einen anderen Vollzeitjob, allerdings verdiente er dort auch nicht gerade viel.
Für mich hieß das, dass ich erst Recht keine Chance auf Unterhalt für mein Kind hatte, weil alles an das andere Kind ging. Da mein zuständiges Jugendamt keine Anzeige erstatten wollte, habe ich es später noch selbst gemacht. Die Sache wurde aber nach 6 Monaten eingestellt.
Es ist halt die Frage, ob so eine Verurteilung wirklich was bringt, denn im Knast verdient man ja auch nicht genug Geld, um zu zahlen. Nur wenn jemand eben (mehr) arbeiten könnte und sich mehr um eine Stelle bemühen könnte, dann man damit vielleicht motivieren, aktiver zu werden beim Zahlen.
Ein Bekannter von mir hat auch noch nie Unterhalt gezahlt, er hat keine Ausbildung und auch nicht so viel Talent und hat die meiste zeit zwar gearbeitet, musste aber immer aufstocken, weil das Einkommen nicht reicht. Er weisst das dem Jugendamt auf Nachfrage immer sofort nach. In so einem Fall würde eine Verurteilung ja echt nichts bringen.
Aber zählt dort nicht auch leistungsfähigkeit eine Rolle?Denn wenn er nicht zahlen KANN , kommt soweit ich weiß niemand ins Gefängnis.Oder War die nicht vorhandene leistungsfähigkeit bei deiner Antwort mit eingebracht?Denn wenn man zahlen kann aber es nicht tut , ist es ja klar das Strafen drohen.Mit nicht leistungsfähig ist gemeint dass sich die Person wirklich bemühen würde , genug zu verdienen , es aber nicht schafft.
aber nein, das schreiben irgendwelche femnazis gerne, aber das ist nicht so
Man muss keine Straftat begangen haben um Unterhaltsschulden zu haben.
aaaah ha - und woher beziehst du dein umfangendes wissen, männchen?
weil es geldschulden bleiben, emanze, dafür geht niemand in den knast
Nein,das ist eine Unterhaltspflichtverletzung.
ok, wenn du sehr, sehr dumm bist, sperren sie dich vielleicht ein, mich nicht und ich zahle schon 16 jahre keinen unterhalt
ich bin zu krank zum arbeiten, nicht meine schuld
@.....“mann“: ich hoffe doch, du bist arbeitsunfähig, weil dich eine von meinen „emanzenschwestern“ so kräftig ins „zentrale mittelfeld“ getreten hat, dass du den rest deines kümmerlichen lebens gebückt rumlaufen musst.
nein, psüche
doch dafür wandert ein, der sich verweigert.
Nicht unbedingt.Um Unterhaltsschulden zu haben , muss man keine Straftat begangen haben.Wenn ein falscher Vater Unterhalt gezahlt hat und den Unterhalt zurück fordert , dann hat man unterhaltsschulden , hat aber keine unterhaltspflicht verletzt , da man erst pflichtig ist , wenn man Bescheid weiß , dass man zahlen muss
ja, dafür kann man einsitzen. irgendwann, wenn nichts anderes mehr „fruchtet“, wird der unterhaltssäumige zu einer haftstrafe verurteilt. allerdings fließt bis dahin viel wassser die spree heunter.
ich kenne eine familie, da hat der vater tatsächlich deswegen gesessen: unzählige gespräche, versprechungen (mündlich und schriftlich, auch beim jugendamt) x gerichtstermine, gerichtliche auflagen, bewährungen - nix hat genutzt. daraufhin ist der mann „eingefahren“ und hat einige monate als „freigänger“ im gefängnis verbracht.
hat den vorteil, dass das gehalt in dieser zeit an die jva gezahlt wird. damit ist die regelmäßige unterhaltszahlung für die zeit des gefängnisaufenthalts zumindest gesichert
Bist du dir sicher?Ich habe eine Ähnliche Frage neu gestellt und eigentlich meinten fast alle , dass man nur ins Gefängnis kommen kann , wenn man zahlen kann , es aber nicht tut und das man nicht ins Gefängnis kommt , nur weil man nicht zahlen kann.Leistungsfähigkeit ist das Wort.
ganz sicher!
„nicht zahlen können“ ist ja ein sehr dehnbarer begriff. sollte sich der (arbeitsfähige) unterhaltspflichtige stur, konsequent und ausdauernd weigern, seiner unterhaltsverpflichtung nachzukommen, ist die (tatsächlich durchgeführte) haftstrafe natürlich das allerletzte mittel der wahl. aber diese möglichkeit gibt es eben tatsächlich
und zahlungsunwillige unterhaltspflichtige sind ja „merkwürdigerweise“ auf einmal alle arbeitsunfähig, schlecht verdiener, über selbstständigen kreist auf einmal der pleitegeier uswuswundsofort.
und meiner meinung nach finden zahlungswillige leute in aller regel einen weg irgendwie ihrer unterhaltsverpflichtung nachzukommen
Ich meinte es so , wenn der verpflichtete versucht was er kann um zahlen zu können und es ging mir nicht um normale Unterhaltszahlungen sondern um Unterhaltsschulden/Rückstände.Denn als wenn beispielsweise ein Mangelware vorliegt und der Unterhaltspflichtige keine bessere Arbeit bekommt ist es ja nicht wirklich möglich zu zahlen.
Der Unterhaltsschuldner kann dann ins Gefängnis kommen, wenn er eigentlich zahlen könnte, es aber trotzdem nicht macht.
wenn der unterhalt festgelegt wurde in form eines titels, dann ist dieser zu zahlen. einen mangelfall kann nur ein gericht beschließen, wenn du abänderung des titels beantragst.
kommst du den forderungen nicht nach, kannst du einwandern, wenn der unterhaltsberechtigte dich verklagt wegen unterhaltspflichtverletzung. also fang garnicht erst an, schulden zu machen.
Dann lass dir von einer deiner femnazis gesagt sein, mein Ex war deswegen im Knast und wurde später zu Bewährung verurteilt, was sagst du jetzt?
Erst informieren, dann antworten.