Persönliche Abgabe Antrag arbeitslosengeld erforderlich bei Krankheit
Ich habe bereits letzte Woche beim Arbeitsamt angerufen, doch da meldet sich das Servicecenter und ich bekomme angeblich innerhalb 48 Stunden Rückruf... ha ha ....
Hier die ERNST GEMEINTE FRAGE !!!!!!!!!
Wenn ein Jugendlicher sich nach Beendigung der Schule arbeitslos melden muss, aber derzeit krank ist, kann man dann auch mit Vollmacht den Antrag auf Arbeitslosengeld abgeben ? Denn Anspruch bekommt man mit TAg der Antragstellung...
Nein er ist nicht BETTLÄGERIG ist aber infektiös und sollte das HAus nicht verlassen wegen Ansteckung
4 Antworten
Hallo,
Generell ist es zum Antrag auf Leistungen wie ALG I oder ALG II unbedingt nötig, diesen Antrag persönlich zu stellen. Leistungen können frühestens ab dem Tag der persönlichen Antragstellung gewährt werden.
Die Gesetzgebung könnte nur in schwerwiegenden Fällen Ausnahmen zulassen. Da akute Bettruhe ausscheidet, müßte es schon eine so gefährliche Krankheit sein, dass die Person damit auch nicht zuhause sein dürfte.
Bei einem Jugendlichen kann es natürlich noch Ausnahmen geben, denn sie bräuchten für den Antrag ja noch zusätzlich die Unterschrift eines der Erziehungsberechtigten. Dann könnten Mama oder Papa natürlich versuchen, den Antrag für Dich abzugeben. Bei ALG II wäre es ohnehin Sache der Eltern, wenn sie selber schon ALG II bezögen.
ALG I könnte man nur beantragen, wenn die Person vorher auch auf Steuerkarte gearbeitet hätte und dementsprechend Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlte. Die Arbeitsuchend - Meldung bei der Arbeitsagentur ginge über die Service - Hotline natürlich zunächst auch telefonisch. Zur persönlichen Vorsprache würde die Person dann einen schriftlichen Vorstellungstermin zugesandt bekommen.
mfg
Parhalia
Sollte, hätte...., das interessiert die ARGE nicht. Du bist nicht bettlägerig krank geschrieben und kannst raus.
Wenn du dabei einige Leute ansteckst, das sollte dir egal sein. Du willst von der ARGE etwas und dafür musst du eben hin.
Fragt sich nur, was für eine Krankheit du hast......, ansonsten schicke einen ärztlichen Attest an die ARGE, aus der hervorgeht, dass du an einer gefährlichen, hochansteckenden Krankheit leidest.
Das brauchst du nicht zu schreien. Ja, man muss persönlich erscheinen.
Er geht hin, wenn er in 2 tagen wieder gesund ist du musst persönlich dort erscheinen, mit allen notwendigen papieren - und woher weißt du, dass du arbeitslos sein wirst? Schule endet doch erst im juli.
Es handelt sich hierbei um den Sohn meines Freundes , der die Schule abgebrochen hat .. und Unterhalt kassieren will, aber nicht zum Amt gehen will und seine Mutter hinschicken wird....
Das muss persönlich gemacht werden.
Ich frage hier nicht für mich !
HAbe es gerade gehört und wunderte mich ....
Also lautet die KORREKTE ANTWORT:
PERSÖNLICHES ERSCHEINEN IST ZWINGEND ERFORDERLICH ? ..
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