Wohngeldberechnung, wenn Gehalt jeden Monat variiert

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Die erste Antwort stimmt nicht ! Wenn du erst seit 5 Monaten dort arbeitest, nimmt die Wohngeldstelle selbstverständlich auch nur den Durchschnitt dieser 5 Monate und auch nur die Monate VOR der Antragstellung und ohne den Monat in dem der Antrag gstellt wurde. das mit dem ALG I ist völliger Quatsch und die Wohngeldstelle fordert auch nicht nach Monaten die restlichen Einkommensnachweise an um nachträglich eine korrekte Berechnung zu erstellen, der Bescheid hat Bestandskraft !!!!!! Erst wenn ein ermittelter durchschnitt länger als 2 Monate um 15 % Einkommenserhöhung überschritten wird, ist der Antragsteler anzeigepflichtig und MUSS der Wohngeldstelle die Einkommenserhöhung mitteilen, aber auch nur, wenn diese 2 Monate übersteigt. Echt toll, was manche hier für Ratschläge geben.

Dein Arbeitgeber trägt das Gehalt der letzten 5 Monate ein und für die anderen 7 Monate hast Du ja sicherlich einen Bescheid vom Arbeitsamt welchen Du vorlegen kannst! Das Amt berechnet zunächst das Wohngeld auf die letzten 12 Monate des Einkommens aus - also es addiert die letzen 12 Einkommen und dividiert die Gesamtsumme dann durch 12, so kommt ein Durchschnittseinkommen zustande, nach welchem das Wohngeld berechnet wird. Nach einigen Monaten der Bewilligung des Wohngeldes fordert das Amt dann wieder die Einkommensnachweise und berechnet das Wohngeld neu... Greetz