2 Vollzeitjobs möglich?
Hallo,
ich möchte den Ag wechseln und habe bereits einen neuen Arbeitsvertag unterzeichnet. Dummerweise habe ich vergessen das meine Kündigungsfrist vor einiger Zeit von 4 Wochen auf drei Monate geändert wurde. Seeehr dumm von mir. Nun besteht mein alter AG partout auf der einhaltung der Kündigungsfrist und mein neuer AG auf der Einhaltung des vertraglichen Arbeitsantritts.
Meine Überlegung war nun: Wenn ich alle Überstunden und restlichen Urlaubsansprüche bei meinen alten AG geltend mache muß ich in dem Monat in dem sich die Arbeitsverträge überschneidenden noch 11 Tage arbeiten. Wenn ich diese auf die Wochenenden legen würde, blieben noch zwei Tage in denen ich dem neuen AG nicht zur Verfügung stehen würde und in die Minusstunden gehen müsste.
Nun meine Frage: Ist dies rechtlich zulässig? 30 Tage ohne freien Tag zu arbeiten?
LG
4 Antworten
das geht nicht wie du dir das vorstellst. les dir mal das Arbeitszeitgesetz durch.
außerdem muss dein "alter" Arbeitgeber auf deinen Urlaubs und Zeitabbauwunsch nicht eingehen, wenn es betriebliche Belange nicht möglich machen, dass deine Arbeitskraft für so lange Zeit fehlt.
da hast du dir leider ein dickes Ei ins Nest gelegt.
Es geht hier auch um Deinen Urlaub.
Ist dies rechtlich zulässig?
Nein, ist es nicht.
Das dürfen die AG auch nicht zulassen. Wenn die Arbeitszeitgesetze in diesem Maß missachtet werden, wären das Ordnungswidrigkeiten, bzw. Straftaten nach §§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz.
Es würde die zulässige Höchstarbeitszeit pro Tag und pro Woche überschritten und auch die Ruhezeiten könnten nicht eingehalten werden.
Davon mal abgesehen, würdest Du das sehr wahrscheinlich auch nicht durchhalten. Von der Qualität Deiner Arbeit mal ganz abgesehen.
Zusammengefasst: Eine Schnapsidee.
Leitende Angestellte fallen nur bedingt unter das Arbeitszeitgesetz. §22 und 23 greifen in meinem Fall nicht.
Das solltest Du dann aber auch vorher mitteilen.
So oft fragen hier keine User nach arbeitsrechtlichen Dingen, wenn sie unter § 5 BetrVG fallen.
Hallo , auf Zirkusnummern läßt sich keiner der beiden ein !
Der neue wird sich sein Urteil schon gebildet haben!
Beide haben sich einverstanden erklärt ;-)
Dann bräuchten sie ja hier nicht fragen?!
Nein, das ist nicht möglich.
Es gibt eine gesetzl. Höchstarbeitszeit!
Da hast du dich in eine sehr schlechte Situation gebracht!
und wie hoch ist die ges. höchstarbeitszeit?
48 Std pro Woche
Für Leitende Angestelle gilt das Arbeitszeitgesetz ja nur bedingt.