Vertragsstragen, rechtswidrig?
§ 14 Strafvertrag
1 Der Mitarbeiter hat eine Vertragsstrafe an den Arbeitgeber zu zahlen, wenn • Er die Arbeit im Laufe des Arbeitsverhältnisses nicht oder wiederholt verspätet aufnimmt. • Er das Arbeitsverhältnis rechtswidrig ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auflöst • Er vorübergehend die Arbeit rechtswidrig verweigert oder Arbeitsbummelei begeht • Er wiederholtTätigkeitsnachweise oder Arbeitsunfähigkeitsbecheinigung nicht rechtzeitig einreicht • Er mit Krankheit droht • Er wiederholt Nachweis- oder Meldepflichtenschuldhaft nicht nachkommt oder unentschuldigt fehlt oder schuldhaft nicht erreichbar ist • Er schuldhaft eine unverwertbare Arbeitsleistung erbringt
SInd die o.g. Punkte in Ordnung bei einen Arbeitsvertrag von einer Zeitarbeit?
Danke
LG
2 Antworten
In einem solchen Betrieb wollte ich nicht arbeiten. Da wirst du ja vonBeginn an quasi als Missetäter betrachtet.
Vor allem sind die beschriebenen "Vergehen" zu ungenau gefast und ich vermisse eine Angabe über die Höhe der Vertragsstrafe.
Das Arbeitsrecht kennt genügend Pflichten und auch Sanktionsmöglichkeiten. Da braucht man nicht noch einen Katalog mit Vertragsstrafen anzulegen.
Allein schon der Begriff "Arbeitsbummelei" ist eine Frechheit. Niemand kann sagen, was man darunter versteht.
Vor rund 150 Jahren gab es in den Webereien schon die sogenannten "Strafenbücher", in denen zum Beispiel aufgeschrieben wurde, wer während der Arbeit mit Kollegen "geschwätzt" hat und derjenige musste eine Geldstrafe dafür bezahlen. Zitat:
"...die Dampfmaschine geht den ganzen Tag, die Räder, Riemen und Spindeln schnurren und rasseln ihm in einem fort in die Ohren, und wenn er nur einen Augenblick ruhen will, so hat er gleich den Aufseher mit dem Strafenbuch hinter sich."
aus Friedrich Engels: Die Lage der arbeitenden Klasse in England
Gib das mal einem Arbeitsrechtler, der wird Hände und Füsse über dem Kopf zusammenschlagen. Mit Sicherheit sind 1 oder 2 Gründe rechtswidrig oder unwirksam.
Sind Sie sich sicher?
Da ist mit Sicherheit einiges im Argen! So, wie das abgelaufen ist.
Die Höhe der VertragStrafen ist auch im Vertrag gefasst. Nun werde ich morgen zur Arbeit gehen müssen, sonst werde ich mit eine Strafe rechnen und rechtzeitig mein Rechtsanwalt kontaktieren.