Trotz Gewerbeuntersagung, das Gewerbe weiterführen?

3 Antworten

Die Idee ist nicht schlecht, besonders wenn man handwerkliches Geschick dazu hat. Leider ist der Umstand extrem blöd, hier würde ich es auch nicht darauf ankommen lassen, was das Amt unternimmt, wenn sie weiter machen. Es wird sicherlich auch eine polizeiliche Untersagung geben können, im Notfall werden die Produkte konfisziert. Erlebt habe ich es noch nicht, aber es wird sicherlich streng durchgegriffen werden.

Ausweg: es müsste quasi ein Strohmann vorhanden sein, der immer die Geräte ankauft, Ihnen zur Reparatur gibt, sie reparieren und berechnen eine ganz gute Reparaturgebühr und der Strohmann verkauft weiter. In wie fern das in ihrer Situation jedoch legal und geduldet ist, kann ich nicht beurteilen. Ich bin leider kein Jurist. Wenn sie allerdings bereits eine Vorstrafe haben, könnte dieser Umstand dazu führen, dass es nicht besser um ihr Vorstrafenregister wird. Unter anderen Umständen finde ich genau ihre Idee mit ihren Fähigkeiten genial. Was besseres kann Ihnen heute nicht passieren.

Multikaufi 
Beitragsersteller
 24.02.2017, 00:42

Vielen Dank für Ihre Antwort! Das Gewerbe wurde heute wieder von mir abgemeldet um nichts zu riskieren. Schade trotzdem!

Gemäß § 148 Nr. 1 GewO wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine in § 146 Abs. 1 bezeichnete Zuwiderhandlung (=Verstoß gegen die Gewerbeuntersagung) beharrlich wiederholt !

Dann ist deine Bewährung hin ! Offensichtlich hast du aus der Verurteilung nichts gelernt, dass du jetzt schon wieder vorsätzlich gewerberechtliche Vorschriften missachtest.

Multikaufi 
Beitragsersteller
 22.02.2017, 19:40

Vielen Dank für die Antwort, dann wird das Gewerbe morgen umgehend abgemeldet.

Hallo,

die Gewerbeuntersagung gilt generell, also auch für Nebengewerbe. Wenn Sie gegen die Auflagen verstoßen wird die Bewährungsstrafe zur Haftstrafe. Weiterhin wird sich die Staatsanwaltschaft mit dem Fall erneut befassen und prüfen, ob weitere Straftaten begangen wurden.

Um weitere juristische Schritte zu vermeiden, melden Sie bitte umgehend Ihr Gewerbe ab.

Es tut mir Leid Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können, wünsche Ihnen für Ihre weitete berufliche Laufbahn viel Erfolg!