Muss man als Einzelunternehmer sein zweiten Vornamen im "Firmennamen" angeben?
Hallo zusammen,
wie im Titel schon beschrieben, konnte bisher keine eindeutigen Infos darüber finden.
Muss man als Einzelunternehmer sein zweiten Vornamen im "Firmennamen" angeben?
Beispielsweise:
Feinkostladen Max Harry Mustermann
oder reicht der ersten Vornamen/Rufname schon aus:
Feinkostladen Max Mustermann
Vielen Dank für die Hilfe.
4 Antworten
Weitere Vornamen müssen nicht angegeben werden.
Aber der Akkusativ ist noch nicht komplett abgeschafft worden, also müsste es heissen seinEN Vornamen.
Muss er nicht. Zumal viele Menschen überhaupt keinen zweiten Vornamen haben.
So weit ich weiß und mich von meiner Schulzeit erinnern kann, muss man es nicht. Aber informier dich da lieber noch mal genau.
Muss man nicht