Ich habe Fragen zur Abrechnungsbescheinigung. Kann mir jemand diese beantworten?

1 Antwort

Offenbar geht es um die Abrechnung eines Minijobs mit pauschalen Prozentsätzen.

Dabei kann der Arbg. die an die Minijob-Zentrale in Bochum zu überweisenden Beträge (zusätzlich) aus der eigenen Tasche finanzieren oder seinem Arbeitnehmer einbehalten (auf ihn "abwälzen").

Bei "Su Persönl Abz/Bez" dürfte es um den Wert der Gesamtabzüge gehen (Summe) und bei "Übertr Nachberech" hat man evtl. etwas aus der Vergangenheit (den Vormonaten) korrigiert.

Hierzu am besten dein Lohnbüro o.ä. befragen