2 Monate Auszeit zwischen zwei Anstellungen, muss ich das beim Amt melden?
Hallo zusammen,
ich habe meine laufenden Arbeitsvertrag zum Ende des Jahres (31.12.) auf eigenen Wunsch gekündigt. Die Suche nach einer neuen Stelle ist bereits abgeschlossen, ich habe für 1.3. schon einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Die Zeit dazwischen möchte ich zum Reisen nutzen.
Es handelt sich also um eine "selbstverschuldete" Auszeit, die ich finanziell problemlos stemmen kann. Ich bin privatversichert und zahle die Beiträge selbst weiter. Ansprüche auf ALG habe ich durch meine Kündigung nicht, ich will auch gar nichts in Anspruch nehmen. Da in der Zeit zudem auch noch ein Umzug in ein anderen Bundesland ansteht, wäre alles nochmal komplizierter.
Einzig beim Thema Rentenversicherung bin ich mir unsicher. Ist es schlimm wenn dort 2 Monate Lücke entstehen? Meine Recherchen haben ergeben, dass der kurze Zeitraum für den Rentenanspruch unerheblich ist. Einzig die Erwerbsminderungsrente könnte beeinträchtigt werden. Allerdings bin ich seit 7 Jahren fest angestellt, dazwischen hatte ich bei einem anderen Jobwechsel 6 Wochen Pause. Die Regel lautet bei Erwerbsminderung: 36 Monate eingezahlt in den letzten 5 Jahren, ist das korrekt? Das habe ich dann ja auf jeden Fall, also auch kein Problem?
Muss ich mir in meiner Situation den Papierkram beim Arbeitsamt antun, oder kann ich mir das sparen? Habe ich irgendwas wichtiges nicht bedacht? Entstehen mir irgendwelche Nachteile wenn ich mich nicht melde?
Danke schonmal für eure Antworten!
5 Antworten
In der Rentenversicherung solltest du die zwei Monate mit den Mindestbeiträgen absichern.
Für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente muss der Versicherungsverlauf lückenlos sein.
Den Papierkram kannst du dir im Grunde sparen. Da du deine Arbeitslosigkeit selbst verursacht hast, würdest du ziemlich sicher eine Sperre von 12 Wochen für den Leistungsbezug bekommen. Folglich gibt es da nichts zu holen.
Du kannst dich als Arbeitslos melden und bekommst vom Amt einen großteil deines alten Geldes. Wenn du Arbeitslos wirst, meines wissens nach egal ob selber schuld oder unverschuldet (jetzt kommt der Teil, den ich sicher weiß ;D), bekommst du für das erste Jahr einen großteil (meine 60 oder 70%) deines alten Gehaldes vom Arbeitsamt. Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit würdest du dann in Hartz IV herabgestuft werden. Da dies bei dir nicht der Fall ist interessiert dich nur das erste.
Also es liegt an dir, ob du für die 2 Monate Geld haben möchtest oder ob du das so für dich selber überbrücken kannst.
Ruf mal beim Jobcenter an. Für deinen Fall gibt es da glaub ich ein verkürztes Verfahren.
Aber du hast das soweit richtig erörtert.
Was ich noch klären würde.. dazu hast du keine Infos gegeben. Umzüge werden mit bis zu 50% vom Amt bezahlt, wenn dieser mit dem Jobwechsel zu tun hat und du Arbeitslos bist.
Ich würde mich an deiner Stelle Arbeitslos melden. Nachteile hast du keine, der Aufwand ist keine Rede wert.
Das einzige was passieren kann: Du hast einen ganz motovierten Mitarbeiter beim Amt erwischt, der dir in den 2 Moanten unbedingt einen neuen Job besorgen will.
Bei mir war es ähnlich, nur habe ich 4 Monate bewusste "Pause" gehabt. Ich habe die angebotenen Stellenangebote ignoriert und habe keine Auswikrungen gehabt. Aber das wird bei dir so oder so kein Problem darstellen, weil es bei dir nichts zu kürzen gibt.
Wenn du sowieso nicht vorhast, dass du ALG beanspruchst, brauchst du dich auch nicht zu melden. Lediglich bezüglich der Krankenkasse bin ich mir nicht sicher. Da kann es sein dass du dich für 2 Monate selbst versichern musst.