Darf ich trotz ruhenden Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit machen?

1 Antwort

Sehr allgemein gehaltene Fragestellung und daher nur sehr pauschal zu beantworten.

Auch ein ruhendes Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis mit bestehenden Nebenpflichten. Zuerst einmal kommt es natürlich darauf an, was neben Arbeitsverhältnis selbst zu Nebentätigkeiten vereinbart wurde. Darüber hinaus stellt sich hier immer die Frage, ob durch solche Nebentätigkeiten verbotene Wettbewerb stattfindet.

Ich poste mal einen Link zu der Frage des Wettbewerbs

http://www.kanzlei-mudter.de/wettbewerbsverbot.html