2. Job: Arbeitgeber Bescheid geben?

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Hallo,

 

was du in deiner Freizeit machst, ist dein Bier. Und wenn du in deiner Freizeit einen Zweitjob machst, dann ist das so. Da kann der Arbeitgeber erst einmal nichts gegen tun.

In deinem Arbeitsvertrag kann aber stehen, dass du ihn zu informieren hast. Dann musst du das natürlich machen. Gesetzlich ist eine Information nicht vorgesehen.

Dein Hauptjob bzw. die Jobs dürfen nicht dazu führen, dass einer der beiden Jobs unter der Qualität der Arbeit leidet. Dagegen kann dein Arbeitgeber was tun. Alle beide dann.

 

Hier noch ein ausführlicher Link: http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber1_1.html

user5431 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 13:39

Danke für die Antwort. aber kann es mein Arbeitgeber irgendwie herausfinden, dass ich einen zweiten Job habe? Ausgenommen, ich oder jemand anderer verratet es ihm.

Super2k  23.11.2017, 13:47
@user5431

Ich wüsste nicht wie. Mir ist kein Auskunftsanspruch in irgendeiner Art bekannt.

Sag doch einfach was Sache ist, warum willst du daraus so ein Theater machen. Klar kann es auffallen. Du kannst dich verplappern. Oder was machst du, wenn mal Not am Mann ist und du Überstunden machen musst, während du schon auf den Weg zur nächsten Arbeitsstelle sein müsstest?

Sowas endet doch nur in Problemen, ist doch nix dran da mal bescheid zu geben.Irgendwann fällt es ja eh auf, abgesehen davon ist es ja auch blöd, dich da beschränken zu müssen, aufpassen zu müssen mit wem du über was in der redest usw.

Aber da hier ja offensichtlich ein paar Leute sind die von der Gesetzeslage Ahnung haben, wie sieht das eigentlich konkret bezüglich Überstunden aus. Fiktives Szenario der Arbeitnehmer arbeitet gerade im Unternehmen 1, würde am selben Tag später für Unternehmen 2 arbeiten, nun fällt bei Unternehmen 1 aber noch Arbeit an, weshalb es Überstunden geben würde. 

Einen von beiden müsste man ja den Stinkefinger zeigen. Sowohl die Überstunden sind i.d.R. im Vertrag geregelt und man willigt diesen ein, ebenso den Arbeitszeiten der anderen Stelle. Das kann ja eigentlich nur in Problemen enden?

Also du musst deinem Arbeitgeber schon bescheid sagen. ( In vielen Arbeitsverträgen steht zb drinnen das du keine zweite Teilzeitbeschäftigung annehmen darfst und wenn er das rausfindet kannst du gekündigt werden. )

Zwei Teilzeitjobs sind steuerlich auch ziemlich kompliziert. Der Arbeitnehmer muss zum Beispiel eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen. Je nachdem was dann das Gehalt insgesamt besagt kann es dann auch schnell nach hinten losgehen. 

Ich hab selbst keinen so guten Überblick über die Steuersituation, aber grundsätzlich würde ich sagen, dass du es dir lieber nochmal genauer überlegst und definitiv mit deinem jetzigen Arbeitgeber über die Situation sprichst. 

Bei 450 € Nebenjobs ist das eine ganz andere Sache! Da kannst du so viele haben wie du willst solange du nicht über die 450 € Grenze hinaus kommst. 

user5431 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 13:40

Danke für die Antwort. aber kann es mein Arbeitgeber irgendwie
herausfinden, dass ich einen zweiten Job habe? Ausgenommen, ich oder
jemand anderer verratet es ihm.

xxNiccixx  23.11.2017, 13:42
@user5431

Ich glaube nicht, ich wüsste nicht wie. Es sei denn du bekommst das Zeitmanagement nicht hin und die Stunden überlappen sich.

Familiengerd  23.11.2017, 13:36

In vielen Arbeitsverträgen steht zb drinnen das du keine zweite Teilzeitbeschäftigung annehmen darfst

Eine solche Klausel ist grundsätzlich unwirksam!!

xxNiccixx  23.11.2017, 13:40
@Familiengerd

Ja? Wusste ich gar nicht. Danke für die Info! Wie gesagt, ich kenne mich nicht ganz sooo gut aus in der Materie, würde aber dennoch sagen, dass man mit dem Arbeitgeber darüber sprechen sollte.

user5431 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 13:40
@Familiengerd

Danke für die Antwort. aber kann es mein Arbeitgeber irgendwie
herausfinden, dass ich einen zweiten Job habe? Ausgenommen, ich oder
jemand anderer verratet es ihm.

Familiengerd  23.11.2017, 14:02
@xxNiccixx

Sie ist deshalb unwirksam, weil ein Arbeitgeber einen Zweitjob nur dann verbieten darf, wenn es sich dabei um eine Konkurrenztätigkeit handelt (nicht schon alleine die Arbeit in einem Konkurrenzbetrieb!), wenn damit gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird (z.B. gegen die gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkungen) oder der auf Tatsachen gründende Verdacht besteht, dass die Nebentätigkeit negative Auswirkungen (z.B. Übermüdung) auf die Haupttätigkeit hat.

Grundsätzlich (es sei denn, vertraglich wurde eine andere Regelung vereinbart) muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auch nur dann informieren, wenn einer der genannten Verbotsgründe möglich sein könnte!

Ansonsten wäre ein generelles Nebentätigkeitsverbot ein Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Berufswahl udn der Berufsausübung (Grundgesetz GG Art 12).

xxNiccixx  23.11.2017, 14:06
@Familiengerd

Super! Danke für die Infos! :)
Ich behalte es auch mal im Kopf für die Zukunft.