Arbeitgeber bescheid geben bei Praktikum?
Hallo zusammen,
muss ich meinem Arbeitgeber bescheid geben, wenn ich zum Beispiel in meinem Urlaub ein Praktikum in einer anderen Branche mache?
Ich arbeite zum Beispiel bei einem Steuerberater und möchte gerne ein Praktikum in Sachen IT machen, da mich das Hobbymäßig auch interessiert.
4 Antworten
Ja das musst du! Wenn du Urlaub beanträgst, ist dieser dafür da, dass du dich ausruhst und die Zeit genießt, wieder runter kommst damit du nach dem Urlaub wieder voll durchstarten kannst.
Dafür sind Urlaube ja da. Dein Arbeitgeber muss auch wissen, wenn du am Wochenende wo anders Arbeitest und er muss vorallem damit einverstanden sein.
Ein Grund dafür wäre, dass er es nicht zusagt, dass du dich auf deine Wesentliche Arbeit nicht mehr konzentrieren kannst und nicht megr zu 100 % dabei bist, oder Fehler einbaust da du wirklichen Urlaub brauchst.
Wie z.B. wenn du in deinem Urlaub krank wirst, gehst du auch zum Arzt und lässt dich krankschreiben, da du deinem Urlaub in deiner Krankheit nicht nachkommen kannst.
Danke dir. Hab mir schon so was in der Art gedacht, jedoch war ich mir nicht sicher, da ich es ja als Hobby betreibe
Während des Urlaubs darf ein Arbeitnehmer keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, da das dem Urlaubszweck widersprechen würde.
Ein Praktikum ist aber keine Erwerbstätigkeit im arbeitsrechtlichen Sinne! Hinzu kommt in Deinem Fall, dass Dein Praktikum auch persönlich ("hobbymäßig") motiviert ist.
Dein Praktikum widerspricht in diesem Fall also nicht dem Urlaubszweck.
Allerdings solltest Du Deinen Arbeitgeber darüber informieren, damit es nicht zu dem "Missverständnissen" kommt, Du würdest im Urlaub unerlaubterweise und ohne Genehmigung einer Nebentätigkeit nachgehen.
Die Genehmigung darf Dein Arbeitgeber Dir nicht versagen (jedenfalls nicht nach den von Dir mitgeteilten Informationen).
Ja musst du. Denn dein Urlaub ist zur Erholung da und alles, was diese Erholung beeinträchtigen könnte (auch am Wochenende) ist dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Nein brauchst du nicht ist deine Privatsache, Nebenbeschäftigung muß man anmelden beim Arbeitgeber.
Urlaub ist zur Erholung da ....
Das ist wohl richtig!
und ein Praktikum dürfte nicht zur Erholung zählen ....
Das kommt ganz alleine auf den konkreten Einzelfall und seine Umstände an. Grundsätzlich ist im Urlaub vom Gesetz eine Erwerbstätigkeit verboten; das Praktikum ist aber keine Erwerbstätigkeit im arbeitsrechtlichen Sinne!
Zudem spielt hier eine Rolle, dass der Fragesteller auch "
hobbymäßig" an einem Praktikum interessiert ist.
Arbeitsrechtlich ist von daher gegen ein Praktikum im Urlaub nichts einzuwenden!
falsch .....
Urlaub ist zur Erholung da ....
und ein Praktikum dürfte nicht zur Erholung zählen ....
ich weiß einen Fall, wo jemand im Urlaub die Hauptamtlichen des Rettungsdienstes entlastet hat ....
bis es sein Chef mitbekommen hat und ihm VERBOTEN hat (Grund: Urlaub dient der Erholung)